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Ist die Installation der Wärmepumpe fehlerhaft, handelt es sich möglicherweise um eine mangelhafte Werkleistung (§ 633 BGB). Der Besteller kann Nachbesserung verlangen (§ 634 Nr. 1, § 635 BGB), und bei Fehlschlagen oder Verweigerung geminderte Vergütung (§ 638 BGB) oder Rücktritt und Schadensersatz (§§ 636, 280 BGB) fordern.
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