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Im Netz gibt es einige Berichte von Nutzern, die unerwartet eine Rechnung oder Mahnung von „Abostopper“ bekommen haben. Was steckt dahinter und was kann man dagegen tun?
Was ist Abostopper?Was als Hilfe gedacht ist, wird für viele Verbraucher zum Ärgernis: Das Portal abostopper.de verspricht, lästige Abos unkompliziert zu kündigen. Doch wer dort seine Daten eingibt und auf den unscheinbaren Button „Kündigung abschicken (kostenpflichtig)“ klickt, soll plötzlich 33 Euro zahlen. Viele Betroffene fühlen sich getäuscht und wollen wissen, ob sie wirklich zahlen müssen.
Laut dem Düsseldorfer Rechtsanwalt David Wirth ist das nicht so eindeutig. Zwar könne online tatsächlich ein Vertrag zustande kommen, wenn der Zahlungshinweis klar erkennbar ist . Das schreibt das Gesetz in § 312j BGB vor („Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern“) . Doch genau daran hapert es oft: Der Button sei „bewusst schlecht leserlich gestaltet“, berichtet Wirth. Viele hätten ihn versehentlich angeklickt. Das könne man anfechten, aber nur, wenn man schnell handelt.
Abostopper.de will 33 Euro? So können sich Betroffene wehrenWer den Button ungewollt gedrückt hat, kann den Vertrag anfechten oder widerrufen. Wichtig ist, dass die Erklärung unverzüglich erfolgt und nachweisbar bei Abostopper eingeht. Eine einfache Mail genügt nicht. Zu viele Nutzer berichten, dass auf E-Mails keine Antwort kommt. Wirth empfiehlt deshalb ein Einwurf-Einschreiben, das 2,35 € zusätzlich zur Portogebühr kostet, aber den nötigen Zustellnachweis liefert.
Auch wenn Abostopper den Eindruck erwecke, das Widerrufsrecht sei erloschen, gilt in der Regel: Solange die Dienstleistung nicht vollständig erbracht wurde, kann der Vertrag widerrufen werden. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder fehlt sie ganz, läuft die Widerrufsfrist sogar ein Jahr und 14 Tage ab Vertragsschluss. Ein Musterbrief hilft, die Erklärung rechtssicher zu formulieren. Der Anwalt stellt mehrere Vorlagen bereit.
Einige Betroffene berichten inzwischen, dass Inkassounternehmen eingeschaltet werden und weitere Forderungen entstehen. Doch wer der ursprünglichen Forderung nachweislich widersprochen hat, muss diese Kosten nicht zahlen. Rechtsanwalt Wirth zufolge ist eine Schufa-Drohung in solchen Fällen sogar „rechtswidrig und kann erfolgreich anwaltlich abgemahnt“ werden. Der Rat: Auf Anrufe oder Mahnungen nicht reagieren, sondern nur schriftlich und sachlich Stellung nehmen.
Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus – der berüchtigte „gelbe Brief“ –, bleibt zwei Wochen Zeit zum Widerspruch. Wer das versäumt, muss zahlen, auch wenn die Forderung unberechtigt war. Wer hingegen nachweist, dass er frühzeitig widersprochen oder widerrufen hat, steht rechtlich meist auf der sicheren Seite.
Selbst wer bereits bezahlt hat, kann sein Geld zurückfordern. Dazu muss der Widerruf erklärt und eine Rückzahlung binnen 14 Tagen verlangt werden. Erfolgt keine Erstattung, lässt sich der Betrag mit anwaltlicher Hilfe einfordern.
Die Texte zu Rechtsthemen auf diesem Portal dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche oder sonstige fachliche Beratung durch qualifizierte Fachpersonen. Für konkrete Anliegen wendet euch an Rechtsanwälte oder andere zuständige Stellen.
Zahlen für eine Kündigung?Für eine Kündigung eines Vertrags sollte man nichts zahlen. Wenn ihr online nach dem Kündigungsservice eures Anbieters sucht, stellt immer sicher, dass ihr auf der richtigen Webseite landet und nicht auf irgendwelchen Portalen, bei denen ungewollt Kosten entstehen können.
By Im Netz gibt es einige Berichte von Nutzern, die unerwartet eine Rechnung oder Mahnung von „Abostopper“ bekommen haben. Was steckt dahinter und was kann man dagegen tun?
Was ist Abostopper?Was als Hilfe gedacht ist, wird für viele Verbraucher zum Ärgernis: Das Portal abostopper.de verspricht, lästige Abos unkompliziert zu kündigen. Doch wer dort seine Daten eingibt und auf den unscheinbaren Button „Kündigung abschicken (kostenpflichtig)“ klickt, soll plötzlich 33 Euro zahlen. Viele Betroffene fühlen sich getäuscht und wollen wissen, ob sie wirklich zahlen müssen.
Laut dem Düsseldorfer Rechtsanwalt David Wirth ist das nicht so eindeutig. Zwar könne online tatsächlich ein Vertrag zustande kommen, wenn der Zahlungshinweis klar erkennbar ist . Das schreibt das Gesetz in § 312j BGB vor („Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern“) . Doch genau daran hapert es oft: Der Button sei „bewusst schlecht leserlich gestaltet“, berichtet Wirth. Viele hätten ihn versehentlich angeklickt. Das könne man anfechten, aber nur, wenn man schnell handelt.
Abostopper.de will 33 Euro? So können sich Betroffene wehrenWer den Button ungewollt gedrückt hat, kann den Vertrag anfechten oder widerrufen. Wichtig ist, dass die Erklärung unverzüglich erfolgt und nachweisbar bei Abostopper eingeht. Eine einfache Mail genügt nicht. Zu viele Nutzer berichten, dass auf E-Mails keine Antwort kommt. Wirth empfiehlt deshalb ein Einwurf-Einschreiben, das 2,35 € zusätzlich zur Portogebühr kostet, aber den nötigen Zustellnachweis liefert.
Auch wenn Abostopper den Eindruck erwecke, das Widerrufsrecht sei erloschen, gilt in der Regel: Solange die Dienstleistung nicht vollständig erbracht wurde, kann der Vertrag widerrufen werden. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder fehlt sie ganz, läuft die Widerrufsfrist sogar ein Jahr und 14 Tage ab Vertragsschluss. Ein Musterbrief hilft, die Erklärung rechtssicher zu formulieren. Der Anwalt stellt mehrere Vorlagen bereit.
Einige Betroffene berichten inzwischen, dass Inkassounternehmen eingeschaltet werden und weitere Forderungen entstehen. Doch wer der ursprünglichen Forderung nachweislich widersprochen hat, muss diese Kosten nicht zahlen. Rechtsanwalt Wirth zufolge ist eine Schufa-Drohung in solchen Fällen sogar „rechtswidrig und kann erfolgreich anwaltlich abgemahnt“ werden. Der Rat: Auf Anrufe oder Mahnungen nicht reagieren, sondern nur schriftlich und sachlich Stellung nehmen.
Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid ins Haus – der berüchtigte „gelbe Brief“ –, bleibt zwei Wochen Zeit zum Widerspruch. Wer das versäumt, muss zahlen, auch wenn die Forderung unberechtigt war. Wer hingegen nachweist, dass er frühzeitig widersprochen oder widerrufen hat, steht rechtlich meist auf der sicheren Seite.
Selbst wer bereits bezahlt hat, kann sein Geld zurückfordern. Dazu muss der Widerruf erklärt und eine Rückzahlung binnen 14 Tagen verlangt werden. Erfolgt keine Erstattung, lässt sich der Betrag mit anwaltlicher Hilfe einfordern.
Die Texte zu Rechtsthemen auf diesem Portal dienen ausschließlich der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche oder sonstige fachliche Beratung durch qualifizierte Fachpersonen. Für konkrete Anliegen wendet euch an Rechtsanwälte oder andere zuständige Stellen.
Zahlen für eine Kündigung?Für eine Kündigung eines Vertrags sollte man nichts zahlen. Wenn ihr online nach dem Kündigungsservice eures Anbieters sucht, stellt immer sicher, dass ihr auf der richtigen Webseite landet und nicht auf irgendwelchen Portalen, bei denen ungewollt Kosten entstehen können.