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Es geht um die Markenformen und dem äußerst klausurrelevanten § 3 II MarkenG. Das ist ein unüberwindbarer Ausschlussgrund. Das schauen wir uns dies anhand von Beispielen an. Außerdem schauen wir uns die abstrakte und konkrete Unterscheidungseignung an.
Timestamps:
0:00 Intro
0:05 Übersicht
0:53 Prüfung Registermarke
3:10 Zeichen
3:55 Markenformen
6:13 Abstrakte Unterscheidungseignung
8:50 Eintragungsverfahren
13:20 § 3 II MarkenG
15:20 § 3 II Nr. 1 MarkenG
18:55 § 3 II Nr. 2 MarkenG
20:50 § 3 II Nr. 3 MarkenG
22:30 Beispiel
By Der JurastudentEs geht um die Markenformen und dem äußerst klausurrelevanten § 3 II MarkenG. Das ist ein unüberwindbarer Ausschlussgrund. Das schauen wir uns dies anhand von Beispielen an. Außerdem schauen wir uns die abstrakte und konkrete Unterscheidungseignung an.
Timestamps:
0:00 Intro
0:05 Übersicht
0:53 Prüfung Registermarke
3:10 Zeichen
3:55 Markenformen
6:13 Abstrakte Unterscheidungseignung
8:50 Eintragungsverfahren
13:20 § 3 II MarkenG
15:20 § 3 II Nr. 1 MarkenG
18:55 § 3 II Nr. 2 MarkenG
20:50 § 3 II Nr. 3 MarkenG
22:30 Beispiel