Die neue
Gemeindeordnung NRW (§75a GO NRW) hat das Vergaberecht im Unterschwellenbereich auf den Kopf gestellt. Seit dem 1. Januar 2026 müssen Kommunen und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen die VOB/A und UVgO nicht mehr zwingend anwenden. Stattdessen gelten nur noch allgemeine Vergabegrundsätze wie Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Gleichbehandlung.
Klingt nach Freiheit – aber ist es das auch?
In dieser Folge beleuchten wir mit
Henrik Trockel, Vergaberechtler bei Handelsblatt, was diese Reform wirklich bedeutet:
- Weniger Bürokratie oder nur andere Herausforderungen?
- Welche Rolle spielt die Mustersatzung der Spitzenverbände?
- Chancen und Risiken für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Was sagen Bau- und Planungsverbände zur Reform?
- Droht ein Flickenteppich durch kommunale Einzelregelungen?
- Wie steht es um Transparenz, Rechtsschutz und Dokumentationspflichten?
Trockel gibt praxisnahe Einblicke, erklärt komplexe Zusammenhänge verständlich und zeigt auf, wo die Reform Potenzial hat – und wo noch Fragezeichen bleiben.
Henrik Trockel ist Rechtsanwalt bei Handelsblatt und wurde 2025 als
„Anwalt der Zukunft" ausgezeichnet. Er berät vor allem Krankenhäuser und Behörden bei der rechtssicheren Beschaffung moderner IT-Technik. Als leidenschaftlicher Dozent macht er komplizierte Gesetze verständlich und gibt praktische Tipps für die Verwaltung von morgen.
---
Hier kommst Du zu dem Webinar "NRW: Abschaffung des Vergaberechts für Kommunen im Unterschwellenbereich – Was gilt ab dem 01.01.2026?" von Herrn Trockel: Event-Details Webinar: Kommunale Vergabereform für NRW – Was gilt ab 2026?
---🔹 Du hast Hinweise oder Anregungen zu unserem Podcast oder möchtest mehr zu einem speziellen Thema erfahren, dann schreib gern eine Mail an
[email protected] 🔹----Moderation: Katrin, Julius und Pascal von der evergabe.de-Academy Produktion: evergabe.deWebinare zum Vergaberecht findest Du hier: https://academy.evergabe.de/themenbereich/vergaberecht/