Welche Verfahren zum Umgang mit dem Ebergeruch gibt es überhaupt? Was sind Vor- und Nachteile? Und welche politische Begleitung wäre ggf. wünschenswert? Diese und weitere Fragen werden heiß diskutiert, und dies nicht erst seit dem 7. November 2018. An diesem Tag wurde beschlossen, das parlamentarische Verfahren zur zweijährigen Verlängerung der Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration zu eröffnen.
Gemeinsamer Markt und Gemeinsame Agrarpolitik bedeuten nicht, dass auch die
rechtlichen Grundlagen etwa für die Ferkelkastration in den EU-Mitgliedsstaaten
einheitlich – und damit für alle Schweinehalter gleich und fair – geregelt wären. Die
aktuelle rechtliche Lage in Europa entspricht eher einem „bunten Flickenteppich“:
Während in England, Portugal und Spanien Ebermast durchaus schon weit verbreitet ist,
hat die Branche in Deutschland Bedenken, dass der bei geschlechtsreifen männlichen
Tieren entstehende Ebergeruch viele Konsumenten abschrecken könnte. Tatsächlich
werden beispielsweise in England aus diesem Grund viele Eber sehr früh und damit vor
der Geschlechtsreife geschlachtet. In Dänemark ist die Kastration ohne Betäubung
erlaubt, und in anderen skandinavischen Ländern dürfen die Schweinemäster selbst vor
der Kastration eine Lokalanästhesie durchführen. Das aber geht in Deutschland nicht –
und wird von der Bundestierärztekammer auch klar abgelehnt.