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Nach Folgen mit Softwareentwicklern und Produktleuten holen Mark und Jens diesmal jemanden ans Mikrofon, der KI von einer ganz anderen Seite betrachtet: Max, Jurist mit Schwerpunkt KI- und Datenrecht. Statt Vorsicht-Vorsicht-Vorsicht-Apostel-Modus geht es darum, wie Recht und Compliance auf dem Spielfeld mitspielen können und wo die wirklichen Knackpunkte liegen.
Themen der Folge
Vom Verhinderer zum Ermöglicher: Warum Juristen mit auf dem Spielfeld stehen müssen, statt aus dem Elfenbeinturm Bewertungen abzugeben. Und warum es ein digitales Mindset auch in der Rechtsabteilung braucht.
"Es kommt drauf an": Der Klassiker. Halluzinationen, Haftung und die Frage, ob ein KI-Output mit 70 Prozent Qualität in nicht-kritischen Prozessen vielleicht völlig in Ordnung ist.
"Datenschutz erlaubt das nicht": Die größte Plattitüde. Datenschutz ist keine heilige Kuh, sondern steht gleichwertig neben anderen Rechtsgütern. US-Hosting ist aktuell auch kein Showstopper mehr.
AI Act im Reset: Eine Verordnung, die noch nicht richtig in Kraft ist und bereits wieder angepackt wird. Wie Brüsseler Kompromisse funktionieren und warum am Ende oft schräge Regelungen rauskommen.
Max in der Praxis: Welche KI er beruflich nutzt: Alltags-KI für Recherche und Wissenszugang plus Noxtua, ein juristisches KI-System aus Deutschland, das auf juristischer Datenbasis trainiert wurde. Privat: Faktencheck der Kumpels, die "alles wissen". Live, nebenbei, am Tisch.
Haushaltsausnahme: Klingt wie Finanzministerium, ist aber praktisch: Im rein privaten Kontext gilt die DSGVO nicht. Aber sobald das Diktiergerät anspringt, wird es strafrechtlich interessant.
Wissen KI-konsumierbar machen: Die spannendste Frage für Max: Rechtsberatung liegt heute in E-Mails, auf der Tonspur, im Intranet, das keiner liest. Wie kommt das in eine Form, die andere mit ihrer KI nutzen können?
Erwähnt in der Folge
Take-Aways
Datenschutz ist nicht die heilige Kuh – er steht gleichwertig neben anderen Rechtsgütern. Mit guter Dokumentation und sauberer Bewertung gehen viele Dinge.
Die meisten Anwender stellen die Frage falsch: "Darf ich das?" sucht nach binärer Sicherheit. Besser sind Prinzipien und Guardrails.
Der AI Act unterscheidet Anwender, Betreiber und Anbieter – die größten Pflichten hat, wer KI als Produkt am Markt platziert.
US-Hosting allein ist kein Showstopper mehr. Die alten Plattitüden stimmen so nicht.
Im rein privaten Umfeld greift die DSGVO nicht – Vorsicht aber bei Aufzeichnungen anderer Personen.
In fünf Jahren prüft kein Jurist mehr Verträge. Was bleibt, ist Erfahrung, Strategie und Orchestrierung.
By Jens Scharnetzki und Mark ZimmermannNach Folgen mit Softwareentwicklern und Produktleuten holen Mark und Jens diesmal jemanden ans Mikrofon, der KI von einer ganz anderen Seite betrachtet: Max, Jurist mit Schwerpunkt KI- und Datenrecht. Statt Vorsicht-Vorsicht-Vorsicht-Apostel-Modus geht es darum, wie Recht und Compliance auf dem Spielfeld mitspielen können und wo die wirklichen Knackpunkte liegen.
Themen der Folge
Vom Verhinderer zum Ermöglicher: Warum Juristen mit auf dem Spielfeld stehen müssen, statt aus dem Elfenbeinturm Bewertungen abzugeben. Und warum es ein digitales Mindset auch in der Rechtsabteilung braucht.
"Es kommt drauf an": Der Klassiker. Halluzinationen, Haftung und die Frage, ob ein KI-Output mit 70 Prozent Qualität in nicht-kritischen Prozessen vielleicht völlig in Ordnung ist.
"Datenschutz erlaubt das nicht": Die größte Plattitüde. Datenschutz ist keine heilige Kuh, sondern steht gleichwertig neben anderen Rechtsgütern. US-Hosting ist aktuell auch kein Showstopper mehr.
AI Act im Reset: Eine Verordnung, die noch nicht richtig in Kraft ist und bereits wieder angepackt wird. Wie Brüsseler Kompromisse funktionieren und warum am Ende oft schräge Regelungen rauskommen.
Max in der Praxis: Welche KI er beruflich nutzt: Alltags-KI für Recherche und Wissenszugang plus Noxtua, ein juristisches KI-System aus Deutschland, das auf juristischer Datenbasis trainiert wurde. Privat: Faktencheck der Kumpels, die "alles wissen". Live, nebenbei, am Tisch.
Haushaltsausnahme: Klingt wie Finanzministerium, ist aber praktisch: Im rein privaten Kontext gilt die DSGVO nicht. Aber sobald das Diktiergerät anspringt, wird es strafrechtlich interessant.
Wissen KI-konsumierbar machen: Die spannendste Frage für Max: Rechtsberatung liegt heute in E-Mails, auf der Tonspur, im Intranet, das keiner liest. Wie kommt das in eine Form, die andere mit ihrer KI nutzen können?
Erwähnt in der Folge
Take-Aways
Datenschutz ist nicht die heilige Kuh – er steht gleichwertig neben anderen Rechtsgütern. Mit guter Dokumentation und sauberer Bewertung gehen viele Dinge.
Die meisten Anwender stellen die Frage falsch: "Darf ich das?" sucht nach binärer Sicherheit. Besser sind Prinzipien und Guardrails.
Der AI Act unterscheidet Anwender, Betreiber und Anbieter – die größten Pflichten hat, wer KI als Produkt am Markt platziert.
US-Hosting allein ist kein Showstopper mehr. Die alten Plattitüden stimmen so nicht.
Im rein privaten Umfeld greift die DSGVO nicht – Vorsicht aber bei Aufzeichnungen anderer Personen.
In fünf Jahren prüft kein Jurist mehr Verträge. Was bleibt, ist Erfahrung, Strategie und Orchestrierung.