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Alfons Schuhbeck zu Haftstrafe verurteilt


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MÜNCHEN. Das Langericht München I hat den früheren Sternekoch Alfons Schuhbeck zu einer Hafstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Ihm wurde in dem Vefahren vorsätzliche Insolvenzverschleppung, vorsätzlicher Bankrott und Betrug mit Corona-Hilfen zur Last gelegt. Die Gesamtfreiheitsstrafe berücksichtigt seine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, deren Vollzug derzeit aus Gesundheitsgründen ausgesetzt ist. Schubeck hatte in dem Prozess eingeräumt, schon lange vor der Insolvenz von den finanziellen Problemen seiner Firmen gewusst und dennoch Corona-Hilfen beantragt zu haben. Die Strafhöhe ist Teil einer Absprache zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die sich auf einen Strafrahmen zwischen vier Jahren und vier Jahren und acht Monaten verständigt hatten.

Der Richter erklärte in seiner Urteilsbegründung, Schuhbeck sei sein Firmengeflecht über den Kopf gewachsen. Er habe seine Unternehmen auf eine Art und Weise betrieben, wie es sich für einen Geschäftsmann zumindest nicht gehört. Ihn habe aber überzeugt, dass Schuhbeck in dem Prozess Verantwortung übernommen habe. Im Prozess hatte der 76-jährige zugegeben, dass seine Unternehmen lange vor der Beginn der Insolvenz massive finanzielle Problemen hatten.

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