Auch noch knapp zwei Monate nach Inkrafttreten des neuen NachwG erreichen uns täglich Anfragen zur rechtssicheren Umsetzung der neuen Nachweispflichten im Arbeitsvertrag oder Nachweisschreiben. Aufgrund der noch fehlenden Rechtsprechung ist vieles noch nicht abschließend geklärt, etwaige gegebenenfalls bußgeldbewehrte Versäumnisse gehen allerdings zu Lasten der Arbeitgeber. Wir lassen die letzten Wochen mit dem neuen NachwG Revue passieren und besprechen häufige Themen aus unserer Beratungspraxis, u.a.:
Welche Möglichkeiten gibt es, um dem Schriftformerfordernis zu genügen?
Wie konkret müssen Vergütungsbestandteile ausgewiesen werden?
Was bedeuten die neuen Anforderungen für die betriebliche Altersversorgung (bAV)?
Wie verweist man richtig auf Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge?
Was heißt "vereinbarte" Arbeitszeit und wie geht man mit „gelebten“ Arbeitszeitmodellen wie Vertrauensarbeitszeit um?
Welche Risiken drohen bei Versäumnissen neben einem Bußgeld und wer kontrolliert die Einhaltung?