Immer wieder melden die Nachrichten, dass Netzwerke von Kinderpornografie aufgedeckt worden seien. Bundesinnenministerin Nancy Faeser fordert für diese Fälle die so genannten Vorratsdatenspeicherung, also die Sammlung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten. Ende September hatte der Europäische Gerichtshof allerdings die deutsche Vorratsdatenspeicherung in wesentlichen Punkten gestoppt. Das ginge zu weit, denn damit ließe sich bis ins Detail lückenlos kontrollieren, was Bürgerinnen und Bürger tun.
Wir wollten wissen: Wie arbeiten Ermittler, wenn sie versuchen, Kinderpornografie zu verfolgen? Würde ihnen die Vorratsdatenspeicherung helfen? Wo hakt es aktuell bei den Ermittlungen?