500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz, eine Reform der Schuldenbremse, die milliardenschwere Rüstungsausgaben möglich macht – auf dieses Paket haben sich Union, SPD und Grüne geeinigt. Mit Zwei-Drittel-Mehrheit haben sie das Schuldenpaket im Grundgesetz verankert. Die AfD, die Linke und einzelne Abgeordnete auch von BSW und FDP hatten versucht, mit Eilanträgen die Abstimmung im Bundestag zu verhindern. Doch das Bundesverfassungsgericht sagt: Der alte Bundestag darf das Grundgesetz ändern und damit neue Schulden in Milliardenhöhe möglich machen. Denn der alte Bundestag sei auch nach der vorgezogenen Wahl weiterhin voll beschluss- und handlungsfähig – so lange, bis der neue Bundestag zusammengetreten ist. Der Radioreport Recht analysiert die Entscheidungen aus Karlsruhe und fragt auch, ob das Milliardenpaket verfassungsrechtlich möglich ist.