KindgeRECHT

Artikel 11 UN-KRK


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Die Welt und das Leben werden immer globaler. Auch deshalb nimmt die Zahl an Eheschließungen zu, bei der die Partner*innen verschiedene Nationalitäten haben. Haben diese Ehepartner*innen Kinder miteinander, kann es bei einer Scheidung problematisch werden. Nämlich dann, wenn die Kinder durch einen Elternteil ins Ausland gebracht und Rückkehr oder Umgang verweigert werden. Darum geht es in Art. 11 UN-Kinderrechtskonvention.

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KindgeRECHTBy Katja Werner und Franziska Breitfeld