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Die UN-Kinderrechtskonvention besteht aus 54 Artikeln. Die Artikel 1 bis 40 enthalten die Vorschriften zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung von Kindern. Juristisch gesprochen ist das das materielle Recht. Die Artikel 41 bis 54 beinhalten in erster Linie die Durchführungs- und Schlussbestimmungen. Auch hier hinein lohnt sich ein kurzer Blick.
Wird ein junger Mensch verdächtigt, etwas gemacht zu haben, was das Gesetz verbietet, dann muss der Staat auch bei der Überprüfung besonders gut darauf achten, dass das Kind nicht verletzt wird. Außerdem muss das Kind Hilfe durch Erwachsene erhalten, die sich mit den Rechten des Kindes auskennen. Das sagt Artikel 40.
Auch Kinder können mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Im Jahr 2019 wurden 177.082 Jugendliche von der Polizei als Tatverdächtige ermittelt. Art. 40 befasst sich mit Kindern im Strafrecht und im Strafverfahren. Die Vertragsstaaten müssen demnach jedes Kind in einer Weise behandeln, die die Würde des Kindes respektiert, auch wenn es strafffällig in Erscheinung getreten ist.
Wenn einem jungen Menschen etwas Schlimmes angetan wurde, muss sich der Staat darum kümmern, dass es dem Kind wieder besser geht und es wieder alles machen kann, was andere Kinder auch tun können. Das sagt Artikel 39.
Die UN-Kinderrechtskonvention beinhaltet viele Rechte, viele davon sind Schutzrechte. Trotzdem kommt es immer wieder zu Rechtsverletzungen und Schädigungen von Kindern. Die UN-Kinderrechtskonvention sieht Staaten, die ihre Kinder und deren Rechte nicht vollständig schützen konnten, in der Pflicht, diese Kinder nicht allein zu lassen. Art 39 UN-KRK verpflichtet die Mitgliedsstaaten deshalb zur Rehabilitation.
Auch wenn es einen Krieg oder andere Konflikte gibt, müssen sich die Staaten an Regeln halten. Unter anderem sollen Kinder unter 16 Jahren nicht mitkämpfen und junge Menschen vor Gewalt geschützt werden. Das steht in Artikel 38.
Kinder und Jugendliche werden weltweit als Soldaten missbraucht – sowohl von regulären Armeen als auch von Rebellengruppen. Kinder sind einfacher manipulierbar, gehorsamer und furchtloser als Erwachsene. Die Zahl der aktiven Kindersoldaten wird heute weltweit auf 250.000 bis 300.000 geschätzt. Art. 38 will dieser besonderen Situation von Kindern Rechnung tragen, indem er Regelungen für den Umgang mit Kindern in der Lage eines bewaffneten Konflikts aufstellt.
Selbst wenn junge Menschen eine Straftat begehen, müssen sie besonders geschützt werden. Das sagt Artikel 37.
Auch wenn Folter, genauso wie die Todesstrafe, in Deutschland auch nach Einschätzung von NGOs wie amnesty international kein Thema mehr sind - die UN-KRK stellt darüber hinaus auch besondere Anforderungen an freiheitsentziehende Maßnahmen gegenüber Kindern. Und diese gelten nicht nur im Strafvollzug, sondern beispielsweise in Kinderheimen. Hier hat Deutschland noch Nachholbedarf. Schauen wir uns zusammen in Art 37 UN-KRK die Details an.
Jegliche Form von Ausbeutung schadet Kindern. Daher sind Kinder nicht nur vor einzelnen Formen von Ausbeutung und Missbrauch zu schützen, sondern vor allen Formen. Das sagt Artikel 36.
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