KindgeRECHT

Artikel 40 UN-KRK für kids


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Wird ein junger Mensch verdächtigt, etwas gemacht zu haben, was das Gesetz verbietet, dann muss der Staat auch bei der Überprüfung besonders gut darauf achten, dass das Kind nicht verletzt wird. Außerdem muss das Kind Hilfe durch Erwachsene erhalten, die sich mit den Rechten des Kindes auskennen. Das sagt Artikel 40. 

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KindgeRECHTBy Katja Werner und Franziska Breitfeld