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Wird ein junger Mensch verdächtigt, etwas gemacht zu haben, was das Gesetz verbietet, dann muss der Staat auch bei der Überprüfung besonders gut darauf achten, dass das Kind nicht verletzt wird. Außerdem muss das Kind Hilfe durch Erwachsene erhalten, die sich mit den Rechten des Kindes auskennen. Das sagt Artikel 40.
By Katja Werner und Franziska BreitfeldWird ein junger Mensch verdächtigt, etwas gemacht zu haben, was das Gesetz verbietet, dann muss der Staat auch bei der Überprüfung besonders gut darauf achten, dass das Kind nicht verletzt wird. Außerdem muss das Kind Hilfe durch Erwachsene erhalten, die sich mit den Rechten des Kindes auskennen. Das sagt Artikel 40.