KindgeRECHT

Artikel 39 UN-KRK für kids


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Wenn einem jungen Menschen etwas Schlimmes angetan wurde, muss sich der Staat darum kümmern, dass es dem Kind wieder besser geht und es wieder alles machen kann, was andere Kinder auch tun können. Das sagt Artikel 39.

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KindgeRECHTBy Katja Werner und Franziska Breitfeld