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In vielen Menschenrechtsverträgen haben Kinder nur ein eingeschränktes Recht auf Religionsfreiheit, da diese vom Weisungsrecht der Eltern abhängt. Die UN-KRK eröffnet für Kinder eine neue Dimension, indem sie die ausdrückliche Anerkennung der Gewissens- und Religionsfreiheit in Art. 14 als Recht des Kindes verlangt.
By Katja Werner und Franziska BreitfeldIn vielen Menschenrechtsverträgen haben Kinder nur ein eingeschränktes Recht auf Religionsfreiheit, da diese vom Weisungsrecht der Eltern abhängt. Die UN-KRK eröffnet für Kinder eine neue Dimension, indem sie die ausdrückliche Anerkennung der Gewissens- und Religionsfreiheit in Art. 14 als Recht des Kindes verlangt.