KindgeRECHT

Artikel 14 UN-KRK


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In vielen Menschenrechtsverträgen haben Kinder nur ein eingeschränktes Recht auf Religionsfreiheit, da diese vom Weisungsrecht der Eltern abhängt. Die UN-KRK eröffnet für Kinder eine neue Dimension, indem sie die ausdrückliche Anerkennung der Gewissens- und Religionsfreiheit in Art. 14 als Recht des Kindes verlangt.  

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KindgeRECHTBy Katja Werner und Franziska Breitfeld