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Ohne Zustimmung in das Zimmer eines Kindes gehen, seine WhatsApp lesen oder in seinem Rucksack wühlen – für manche Eltern ist das selbstverständlich. Geht aber gar nicht, sagt Art. 16 der UN-KRK.
By Katja Werner und Franziska BreitfeldOhne Zustimmung in das Zimmer eines Kindes gehen, seine WhatsApp lesen oder in seinem Rucksack wühlen – für manche Eltern ist das selbstverständlich. Geht aber gar nicht, sagt Art. 16 der UN-KRK.