KindgeRECHT

Artikel 18 UN-KRK für kids


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Kinder sollen im besten Fall von beiden Elternteilen erzogen werden.  Eltern müssen stets darauf achten, dass es dem Kind gut geht. Der Staat unterstützt die Eltern bei der Aufgabe, z.B. durch Kindergärten. Das sagt Artikel 18.

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KindgeRECHTBy Katja Werner und Franziska Breitfeld