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Kinder haben das Recht auf Schutz und Geborgenheit. Niemand darf ihren Körper oder ihre Gefühle verletzen. Das steht in Artikel 19.
By Katja Werner und Franziska BreitfeldKinder haben das Recht auf Schutz und Geborgenheit. Niemand darf ihren Körper oder ihre Gefühle verletzen. Das steht in Artikel 19.