KindgeRECHT

Artikel 23 UN-KRK


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"Bei der Inklusion geht es nicht um erzwungene Gleichheit, sondern um Vielfalt und Gleichberechtigung. Es geht nicht um Zwang, sondern um Toleranz und Gerechtigkeit. Es geht nicht darum, dass wir gnädig sind und Kinder mit Behinderung dabei sein dürfen. Es geht darum, dass Voraussetzungen geschaffen werden, die die gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder ermöglichen. Das ist ein großer Unterschied." (Lisa Reimann) Und um genau diesen Unterschied geht es in Art. 23 der UN-Kinderrechtskonvention. 

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KindgeRECHTBy Katja Werner und Franziska Breitfeld