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Wenn Kinder nicht mit ihren Eltern zusammenleben, können sie zum Beispiel in einem Kinderhaus oder bei Pflegeeltern wohnen. Sie haben das Recht, dass regelmäßig geschaut wird, ob es ihnen dort gut geht. Das sagt Artikel 25.
By Katja Werner und Franziska BreitfeldWenn Kinder nicht mit ihren Eltern zusammenleben, können sie zum Beispiel in einem Kinderhaus oder bei Pflegeeltern wohnen. Sie haben das Recht, dass regelmäßig geschaut wird, ob es ihnen dort gut geht. Das sagt Artikel 25.