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Kinder haben nicht nur ein Recht auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit, sie haben auch das Recht, dass ihre Identität geschützt wird. Das steht in Art. 8 der UN-KRK.
By Katja Werner und Franziska BreitfeldKinder haben nicht nur ein Recht auf einen Namen und eine Staatsangehörigkeit, sie haben auch das Recht, dass ihre Identität geschützt wird. Das steht in Art. 8 der UN-KRK.