Wie wurden die Verbrechen des Nationalsozialismus nach 1945 juristisch aufgearbeitet – und warum blieben so viele Täterinnen und Täter am Ende ungestraft? Was erzählen uns die überlieferten Ermittlungs- und Prozessakten heute über Schuld, Verantwortung und den Umgang mit der NS-Vergangenheit?
In dieser Folge von „Aufgeschlossen – Türen zur Geschichte“ sprechen wir mit den Historikern Dr. Albrecht Kirschner und Felix Maskow über die sogenannten NSG-Verfahren. Beide arbeiten in einem von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Projekt des Hessischen Landesarchivs, das die Akten zu nationalsozialistischen Gewaltverbrechen (kurz NSG) erschließt, digitalisiert und für die Forschung zugänglich macht.
Wir erfahren, was genau unter NSG-Verfahren zu verstehen ist, wie solche Verfahren in Gang kamen – häufig durch Anzeigen von Überlebenden – und welche Rolle Polizei, Staatsanwaltschaften, Spruchkammern und die Zentrale Stelle in Ludwigsburg dabei spielten. Im Mittelpunkt stehen die umfangreichen Bestände der hessischen Staatsanwaltschaften, allen voran der Staatsanwaltschaft Frankfurt mit den Akten zum ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess, der heute zum Weltdokumentenerbe zählt, sowie die Unterlagen der 1960 gegründeten Sonderkommission des Hessischen Landeskriminalamts.
Vernehmungsprotokolle, Zeugenaussagen und Fotografien dokumentieren das Ausmaß der Verbrechen oft schonungslos. Am Beispiel der sogenannten „Boger-Schaukel“ in Auschwitz und der „Latrinenmorde“ im KZ Buchenwald wird deutlich, wie belastend die Arbeit mit diesen Quellen sein kann – und warum etwa die Rolle der Kapos, also der Funktionshäftlinge in den Lagern, differenziert betrachtet werden muss.
Zugleich werfen die Akten kritische Fragen an die Justiz der Nachkriegszeit auf: Warum wurden so viele Verfahren eingestellt? Welche Folgen hatten ein hessisches Gesetz von 1946, das nur Taten „im öffentlichen Interesse“ verfolgen ließ, und das Straffreiheitsgesetz von 1949? Und welche Rolle spielten Juristen, die selbst schon im NS-Staat tätig gewesen waren? Ein Fall aus Frankfurt, in dem ein Staatsanwalt gegen seinen früheren militärischen Vorgesetzten ermittelte, zeigt, wie eng Aufarbeitung und Verstrickung beieinanderliegen konnten.
Die Folge macht deutlich, welches Potenzial in den rund 2.400 bis 2.600 im Hessischen Landesarchiv überlieferten Verfahren mit geschätzt 4,5 bis 5 Millionen Blatt steckt. Und sie veranschaulicht, warum es so wichtig ist, dass diese Quellen erschlossen und dauerhaft zugänglich bleiben.
Mehr Informationen zu dieser Episode und zu den Beständen des Hessischen Landesarchivs findet ihr auf der Website des Hessischen Landesarchivs (landesarchiv.hessen.de) sowie auf hla-media.de. Abonniert „Aufgeschlossen – Türen zur Geschichte“ auf Spotify, Apple Podcasts oder der Plattform eurer Wahl, um keine Folge zu verpassen.
Shownotes:
Zum ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess siehe den sechsteiligen Video-Podcast des Hessischen Landesarchivs:
Teil 1: Das Memory of the World Register der UNESCO MoW: https://www.youtube.com/watch?v=8P7k3SDowlM
Teil 2: Das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz: https://www.youtube.com/watch?v=D0L5rzz8WPM
Teil 3: Die Strafverfolgung vor dem 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess: https://www.youtube.com/watch?v=y8X3IFcGq-M
Teil 4: Der 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess: https://www.youtube.com/watch?v=XPrvY4PGXSY&t=8s
Teil 5: Die Verfahrensakte: https://www.youtube.com/watch?v=KuDl6CV_yWY
Teil 6: Quellen zu nationalsozialistischen Gewaltverbrechen im Hessischen Landesarchiv: https://www.youtube.com/watch?v=IEld-wQNS88
Zentrale Quellenbestände zur NS-Zeit und deren Aufarbeitung nach 1945, darunter die sogenannten Entnazifizierungsakten, befinden sich für ganz Hessen im Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden. Sie können in Arcinsys recherchiert (https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/showItemsList.action?nodeId=s147464) und in Wiesbaden im Lesesaal eingesehen werden.