Automobilkurznachrichten

Autonews vom 11. Februar 2026


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Die aktuellen Automobilkurznachrichten mit Michael Weyland 

Thema heute:  Dashcams im Straßenverkehr: So helfen sie rechtssicher bei Unfällen   

 

Foto: TÜV-Verband

Dashcams sind immer häufiger in Fahrzeugen oder auf Helmen von Motorradfahrern oder Radfahrern zu sehen. Die kleinen Kameras zeichnen das Verkehrsgeschehen während der Fahrt auf und sollen helfen, Unfälle objektiv zu rekonstruieren und Beweisnot zu vermeiden. Denn nach einem Verkehrsunfall steht für die Beteiligten schnell eine Frage im Raum: Wer trägt die Verantwortung und wie lässt sich der Unfallhergang eindeutig belegen? „Dashcams können einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung von Verkehrsunfällen leisten, weil sie Abläufe sichtbar machen, die sonst oft nur schwer nachvollziehbar sind“, sagt man beim TÜV-Verband. Gleichzeitig werfen Dashcams Fragen nach Datenschutz, verantwortungsvoller Nutzung und ihrem tatsächlichen Beitrag zur Verkehrssicherheit auf.  

Ereignisbezogen aufzeichnen und auf Bildqualität achten

Aus Sicht der Verkehrssicherheit sind vor allem Modelle mit automatischen Speichermechanismen zu empfehlen. Bei sogenannten Loop-Aufzeichnungen werden Videos in kurzen Intervallen überschrieben, sodass nur ein begrenzter Zeitraum gespeichert bleibt. Erst bei einem Unfall, einer starken Bremsung oder einer ungewöhnlichen Fahrzeugbewegung – erkannt durch integrierte Sensoren – wird die relevante Sequenz dauerhaft gesichert. Dieses Prinzip ermöglicht es, den Unfallhergang nachvollziehbar zu dokumentieren, ohne den Straßenverkehr permanent zu überwachen.

Damit Aufnahmen im Ernstfall auch tatsächlich verwertbar sind, spielen Bildqualität und Datensicherheit eine zentrale Rolle. Empfehlenswert sind deshalb Dashcams mit mindestens Full-HD-, besser 4K-Auflösung, damit Verkehrszeichen, Fahrmanöver und Kennzeichen auch bei größerem Abstand klar erkennbar bleiben. Ein weiter, aber nicht verzerrender Kamera-Blickwinkel und leistungsfähige Sensoren für schlechte Lichtverhältnisse sorgen dafür, dass wichtige Details auch bei Nacht, Regen oder Gegenlicht zuverlässig erfasst werden. Solide Modelle mit Ereignisspeicherung und guter Bildqualität sind schon ab ungefähr 70 Euro erhältlich.

Datenschutz: Keine Dauerüberwachung, keine Veröffentlichung

Der Einsatz von Dashcams ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt, unterliegt aber klaren datenschutzrechtlichen Vorgaben. Maßgeblich ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die eine Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann zulässt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und die Rechte anderer Verkehrsteilnehmender nicht überwiegen. Für die Praxis bedeutet das: Zulässig sind vor allem kurze, ereignisbezogene Aufzeichnungen, etwa bei einem Unfall oder einer konkreten Gefahrensituation. Dashcams dürfen nicht als Dauerüberwachung genutzt werden.     

 

 

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https://www.was-audio.de/aanews/autonews20260211_kvp.mp3

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