Die ‚Verfassung des Universalen Hauses der Gerechtigkeit‘ ist ein Dokument, das die administrativen Verfahren des Universalen Hauses der Gerechtigkeit, der höchsten Verwaltungsinstitution des Bahá'í-Glaubens, festlegt. Dieses Dokument verkörpert das Versprechen des Hüters, dass dieses Höchste Organ „nach seiner gehörigen Errichtung die ganze Lage neu zu überprüfen und die Grundsätze festzulegen hat, die so lange, wie es ratsam erscheint, die Angelegenheiten der Sache leiten sollen“. Die Autorität, Pflichten und der Wirkungsbereich der Verfassung leiten sich vom offenbarten Wort Bahá’u’lláhs sowie den Interpretationen und Auslegungen des Zentrums des Bundes und des Hüters der Sache ab. Diese Elemente bilden die verbindlichen Bezugspunkte und das fundamentale Fundament des Universalen Hauses der Gerechtigkeit.