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Wenn die Wand des einen dicht am Garten seines Nächsten stand und umfiel, und dieser zu ihm sagt: „Räume deine Steine weg”, und er sagt zu jenem: „Sie sollen dir überlassen sein”, so hört man nicht auf ihn. Wenn, nachdem jener es angenommen hat, er zu ihm sagt: „Hier hast du deine Auslagen, und ich will das Meinige nehmen”, so hört man nicht auf ihn. Wenn jemand einen Arbeiter gemietet hatte, bei ihm in Stroh und Stoppeln zu arbeiten, und dieser zu ihm sagt: „Gib mir meinen Lohn”, und er sagt zu ihm: „Nimm für deinen Lohn das, was du gearbeitet hast”, so hört man nicht auf ihn. Wenn, nachdem jener es angenommen hat, er zu ihm sagt: „Da hast du deinen Lohn, und ich will das Meinige nehmen”, so hört man nicht auf ihn. Wenn jemand Dünger in den öffentlichen Bereich hinaustragen lässt, so soll, während der eine hinausträgt, ein anderer düngen. Man darf im öffentlichen Bereich nicht Lehm einweichen und nicht Ziegel streichen; man darf jedoch Lehm kneten, aber keine Ziegel. Wenn man im öffentlichen Bereich baut, so soll, während der eine Steine herbeibringt, ein anderer bauen, und wenn man schädigt, muss man den Schaden ersetzen. Rabban Schimon, Sohn des Gamliel, sagt: Man darf auch seine Arbeit dreißig Tage vorher vorbereiten.
By Igor ItkinWenn die Wand des einen dicht am Garten seines Nächsten stand und umfiel, und dieser zu ihm sagt: „Räume deine Steine weg”, und er sagt zu jenem: „Sie sollen dir überlassen sein”, so hört man nicht auf ihn. Wenn, nachdem jener es angenommen hat, er zu ihm sagt: „Hier hast du deine Auslagen, und ich will das Meinige nehmen”, so hört man nicht auf ihn. Wenn jemand einen Arbeiter gemietet hatte, bei ihm in Stroh und Stoppeln zu arbeiten, und dieser zu ihm sagt: „Gib mir meinen Lohn”, und er sagt zu ihm: „Nimm für deinen Lohn das, was du gearbeitet hast”, so hört man nicht auf ihn. Wenn, nachdem jener es angenommen hat, er zu ihm sagt: „Da hast du deinen Lohn, und ich will das Meinige nehmen”, so hört man nicht auf ihn. Wenn jemand Dünger in den öffentlichen Bereich hinaustragen lässt, so soll, während der eine hinausträgt, ein anderer düngen. Man darf im öffentlichen Bereich nicht Lehm einweichen und nicht Ziegel streichen; man darf jedoch Lehm kneten, aber keine Ziegel. Wenn man im öffentlichen Bereich baut, so soll, während der eine Steine herbeibringt, ein anderer bauen, und wenn man schädigt, muss man den Schaden ersetzen. Rabban Schimon, Sohn des Gamliel, sagt: Man darf auch seine Arbeit dreißig Tage vorher vorbereiten.