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Wenn jemand von seinem Nächsten ein Feld übernimmt, und es ist ein Bewässerungs-Feld oder ein Baumfeld, so darf er, wenn die Quelle ausgestrocknet oder die Bäume umgehauen worden sind, ihm von der Pacht nichts abziehen. Wenn er aber zu ihm gesagt hatte: „Verpachte mir dieses Bewässerungs-Feld oder dieses Baumfeld”, so kann er, wenn die Quelle ausgestrocknet oder die Bäume umgehauen worden, ihm etwas von der Pacht abziehen.
By Igor ItkinWenn jemand von seinem Nächsten ein Feld übernimmt, und es ist ein Bewässerungs-Feld oder ein Baumfeld, so darf er, wenn die Quelle ausgestrocknet oder die Bäume umgehauen worden sind, ihm von der Pacht nichts abziehen. Wenn er aber zu ihm gesagt hatte: „Verpachte mir dieses Bewässerungs-Feld oder dieses Baumfeld”, so kann er, wenn die Quelle ausgestrocknet oder die Bäume umgehauen worden, ihm etwas von der Pacht abziehen.