Das Urteil gegen Beate Zschäpe im NSU-Prozess ist rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Donnerstag entschieden. Der BGH folge damit aber einem Zirkelschluss, denn es gebe keine Beweise, dass Zschäpe an den Tatorten war, sagt ihr Pflichtverteidiger Wolfgang Heer.