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BGH: Cum-Ex-Aktiengeschäfte sind strafbare Steuerhinterziehung


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Cum-Ex-Deals waren Steuerhinterziehung und damit strafbar. Genutzt wurden nicht nur Schlupflöcher in der Steuergesetzgebung, entschied der Bundesgerichtshof. Nun sei klar: Das ist ohne Wenn und Aber kriminelles Handeln, sagt Konrad Duffy, Referent für Finanzkriminalität.
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InterviewsBy rbb24 Inforadio