Ein Standpunkt von Sean Henschel.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 19. Mai 2020 eine Leitentscheidung zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz gefällt. Die Leitsätze des Urteils sprechen für sich - das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungswidrigkeit diverser Regelungen des BND-Gesetzes für eindeutig erachtet.
Es handelt sich um eine juristisch bedingt komplizierte Entscheidung, dennoch mangelt es nicht an klaren Sätzen, die jedermann auf Anhieb verstehen kann. Trotz der im Allgemeinen verwendeten Fachsprache, die ein Laie verständlicherweise nicht ohne weiteres zu dechiffrieren vermag, halte ich es für durchaus angebracht, die im internationalen Vergleich hervorragende Arbeit und Kompetenz des Bundesverfassungsgerichts nochmals zu betonen.
Die Urteile sind lehrbuchartig verfasst und können selbst für Nicht-Juristen eine außerordentlich nützliche Stütze darstellen, um die wesentlichen Grundstrukturen des Grundgesetzes zu verstehen und zu hinterfragen. Ein Blick nach Frankreich zum Conseil constitutionnel, wo die Mitgliedschaft keine juristische Qualifikation voraussetzt und jeder ehemalige Staatspräsident Mitglied auf Lebenszeit wird, zeigt welche unterschiedlichen Maßstäbe in Europa bei der verfassungsgerichtlichen Kontrolle vorherrschen. Zudem sind die Urteile des Conseil constitutionell in der Regel ziemlich kurz und enthalten kaum ausführliche Erklärungen.
In Anbetracht der Tatsache, dass in den Kommentaren vorheriger Texte die dort verwendete Fachsprache als zu kompliziert und zu trocken empfunden wurde, wird hier versucht, der sprachlichen „Juristisierung" etwas entgegenzukommen. Dies ist aus folgenden Gründen aber nicht einfach. Juristische Fragestellungen lassen sich selten mit absoluten Aussagen beantworten, mit einem vorbehaltlosen Ja oder Nein. Oft, sehr oft sogar, bleibt es bei einem „es kommt darauf an". In der Regel und grundsätzlich. Zwei Begriffe die immer wieder in der Juristerei vorkommen. Möchte man einen Sachverhalt samt juristischer Problematik sorgfältig wiedergeben, kommt man an juristischer Fachsprache nicht immer vorbei. Der Jurist freut sich und der Laie ist enttäuscht. Vereinfacht man das Ganze, wird es für den Laien interessanter und verständlich, aber im juristischen Sinne nicht ganz korrekt.
Es bleibt bei der schwierigen Herausforderung, für beide Beteiligten einen zufriedenstellenden Ausgleich zu finden. Und ja, der Köder muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler. Wie viel kann man der Leserschaft abverlangen? Ich denke deutlich mehr, als viele Medienvertreter annehmen. Dies zeigt sich immer wieder bei den zahlreichen Kommentaren unter schlecht recherchierten Artikeln, die offensichtlich von mehr Inhalt und Sachlichkeit geprägt sind, als der unter die Lupe genommene Text!
Die außerordentliche Reichweite stundenlanger Interviews zeigt deutlich, dass das Klischee, die User hätten keine Zeit dafür und wären in ihrer tatsächlichen Aufmerksamkeitsspanne stark begrenzt, ebenfalls nicht pauschalisiert angenommen werden kann. Ist es wirklich eine Frage von Minderbegabung oder von Zeit? Und wenn Letzteres zutrifft, hat Zeit nicht immer mit Prioritätensetzung zu tun? Fragen, über die es sich lohnt nachzudenken.
Worum geht es im BND-Urteil?
Es geht um das BND-Gesetz, also das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst in der Fassung des Gesetzes zur Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes vom 23. Dezember 2016 (Bundesgesetzblatt I, Seite 3346). Die Nichtregierungsorganisation Reporter ohne Grenzen, investigativ tätige und berichtende Journalisten mit ausländischer Staatsangehörigkeit, und ein im Ausland tätiger deutscher Rechtsanwalt hatten Verfassungsbeschwerde eingereicht, mit der Begründung, von den weitreichenden Ermächtigungen des BND durch das BND-Gesetz betroffen zu sein. Sie rügten eine Verletzung ihrer Grundrechte aus Art. 10 Abs. 1 GG (Telekommunikationsgeheimnis), Art.