Warum sind die als Ewigkeitschemikalien bekannten per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) in Feuerlöschern ein Problem? Was bedeutet das jetzt von der EU-Kommission beschlossene Verbot und was sollte ich als Unternehmer jetzt tun?
Markus Dumrath, Geschäftsführer von Minimax Mobile Services, erklärt im Podcast „Brandschutz-Geflüster“, was Betreiber rund um das PFAS-Verbot der Europäischen Union wissen sollten. Er begleitet den PFAS-Regulierungsprozess auch im Rahmen seiner Verbandstätigkeit bei BVFA und EUROFEU seit Jahren.
Dabei geht es auch um die Frage, warum ein schneller Umstieg auf fluorfreie Alternativen nicht nur aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist. Denn auch wenn für viele Geräte jetzt noch Denn auch wenn für viele Geräte jetzt noch Übergangsfristengelten, sollten sich Betreiber mit Blick auf Kosten- und Haftungsrisiken nicht zu viel Zeit mit der Umstellung lassen.
Minimax hat sein Produktportfolio, Wartungs- und Beratungsangebot fit für die neue Herausforderung gemacht. Jetzt läuft der Countdown für Betreiber.
Die wichtigsten Fristen:
- 23. Oktober 2026: Inverkehrbringen von PFAS-haltigem Löschschaum in tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern ist ab diesem Datum verboten.
- 23. April 2027: Das Inverkehrbringen von alkoholbeständigem, PFAS-haltigem Löschschaum in tragbaren und fahrbaren Feuerlöschern ab diesem Datum verboten.
- 31. Dezember 2030: Ab diesem Datum dürfen keine PFAS-haltigen Feuerlöscher mehr genutzt werden, alle betroffenen alten Feuerlöscher müssen gegen fluorfreie Alternativen ausgetauscht sein.
Mehr Infos: https://www.minimax-mobile.com/brandschutzwissen/verbot-fluorhaltiger-schaumloeschmittel/