Joachim Merk ist Jurist und bringt seine Expertise seit ca. 1984 auch im Bayerischen Roten Kreuz ein. Wir sprechen ausführlich über sein ehrenamtliches Engagement und dabei auch über den Satzungsausschuss, dessen Vorsitzender er unter anderem ist. Auch die Rechtsform des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) als Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R) ist Thema. Natürlich gehen wir auch auf Vorteile und Nachteile gegenüber den anderen 18 Rotkreuz-Landesverbänden ein. Denn die sind, anders als das BRK, als e.V. organisiert. Anschließend klären wir, welchen Zusammenhang es zwischen Satzungsausschuss und BRK-Landesversammlung gibt, um dann auch über einzelne Anträge der bevorstehenden Landesversammlung im Detail zu sprechen. Joachim war mir über das Telefon zugeschaltet. Ich hoffe, dass die Tonqualität trotzdem so ist, dass ihr diesem Gespräch gerne lauscht.