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Karlsruhe hat entschieden: Auch im Ausland müssen sich deutsche Behörden an Grundrechte halten, auch ausländische Staatsbürger dürfen nicht uneingeschränkt überwacht werden. Warum die Zivilgesellschaft aufatmen, sich aber auf keinen Fall zurücklehnen darf, bespricht Alexander Melzer im heutigen Podcast mit WOLFGANG KALECK, Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).
By VerfassungsblogKarlsruhe hat entschieden: Auch im Ausland müssen sich deutsche Behörden an Grundrechte halten, auch ausländische Staatsbürger dürfen nicht uneingeschränkt überwacht werden. Warum die Zivilgesellschaft aufatmen, sich aber auf keinen Fall zurücklehnen darf, bespricht Alexander Melzer im heutigen Podcast mit WOLFGANG KALECK, Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).

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