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By Verfassungsblog
The podcast currently has 74 episodes available.
Es herrscht wieder Krieg in Europa. Deutschland ist keine Kriegspartei und will keine sein. Und doch sind die Fragen nach Landesverteidigung, Bündnisfall, Bundeswehr seit dem russischen Angriff auf die Ukraine auch in Deutschland auf ungeahnte Weise aktuell, relevant und gegenwärtig geworden.
Wir vom Verfassungsblog interessieren uns für die Verfassung, und das heißt im diesem Zusammenhang: für die Wehrverfassung. Wir haben uns deshalb auf die Suche begeben nach diesem normativen Rahmen, haben wieder mit zahlreichen Expert*innen gesprochen und die Konturen der bundesdeutschen Wehrverfassung, ihre Entwicklung, ihre Lücken unter die Lupe genommen.
Die ursprünglich zentrale Norm der Wehrverfassung ist Artikel 87a Grundgesetz: Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf, die außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden dürfen, wenn das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Was heißt "Verteidigung"? Der Begriff wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet.
Praktisch war aber die längste Zeit eine andere Norm viel wichtiger, nämlich Artikel 24: Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen. Auf dieser Grundlage beruht das allermeiste von dem, was militärisch passiert. Und wie, und was das bedeutet, was das erlaubt und was nicht, darum geht es in dieser Folge.
Die Grenzen, die die Verfassung dem Einsatz des Militärs zieht, sind eigentümlich diffus. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Einsätze stärker kontrollieren? Sollte die Verfassung nur noch Einsätze erlauben, die auch völkerrechtskonform sind? Was bedeutet die EU-Integration für die deutsche Wehrverfassung? Das diskutieren wir in der letzten Folge unseres Podcasts.
Um dieses Projekt auch finanziell stemmen zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für nur 5 Euro im Monat werden Sie Mitglied in unserer Steady-Fördercommunity. Dafür bekommen Sie auch eine unserer beliebten Kaffeetassen und können mitdiskutieren und mitgestalten, wenn wir unser nächstes Podcast-Projekt anpacken.
Es herrscht wieder Krieg in Europa. Deutschland ist keine Kriegspartei und will keine sein. Und doch sind die Fragen nach Landesverteidigung, Bündnisfall, Bundeswehr seit dem russischen Angriff auf die Ukraine auch in Deutschland auf ungeahnte Weise aktuell, relevant und gegenwärtig geworden.
Wir vom Verfassungsblog interessieren uns für die Verfassung, und das heißt im diesem Zusammenhang: für die Wehrverfassung. Wir haben uns deshalb auf die Suche begeben nach diesem normativen Rahmen, haben wieder mit zahlreichen Expert*innen gesprochen und die Konturen der bundesdeutschen Wehrverfassung, ihre Entwicklung, ihre Lücken unter die Lupe genommen.
Die ursprünglich zentrale Norm der Wehrverfassung ist Artikel 87a Grundgesetz: Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf, die außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden dürfen, wenn das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Was heißt "Verteidigung"? Der Begriff wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet.
Praktisch war aber die längste Zeit eine andere Norm viel wichtiger, nämlich Artikel 24: Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen. Auf dieser Grundlage beruht das allermeiste von dem, was militärisch passiert. Und wie, und was das bedeutet, was das erlaubt und was nicht, darum geht es in dieser Folge.
Die Grenzen, die die Verfassung dem Einsatz des Militärs zieht, sind eigentümlich diffus. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Einsätze stärker kontrollieren? Sollte die Verfassung nur noch Einsätze erlauben, die auch völkerrechtskonform sind? Was bedeutet die EU-Integration für die deutsche Wehrverfassung? Das diskutieren wir in der letzten Folge unseres Podcasts.
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Es herrscht wieder Krieg in Europa. Deutschland ist keine Kriegspartei und will keine sein. Und doch sind die Fragen nach Landesverteidigung, Bündnisfall, Bundeswehr seit dem russischen Angriff auf die Ukraine auch in Deutschland auf ungeahnte Weise aktuell, relevant und gegenwärtig geworden.
Wir vom Verfassungsblog interessieren uns für die Verfassung, und das heißt im diesem Zusammenhang: für die Wehrverfassung. Wir haben uns deshalb auf die Suche begeben nach diesem normativen Rahmen, haben wieder mit zahlreichen Expert*innen gesprochen und die Konturen der bundesdeutschen Wehrverfassung, ihre Entwicklung, ihre Lücken unter die Lupe genommen.
Die ursprünglich zentrale Norm der Wehrverfassung ist Artikel 87a Grundgesetz: Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf, die außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden dürfen, wenn das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt. Was heißt "Verteidigung"? Der Begriff wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet.
Praktisch war aber die längste Zeit eine andere Norm viel wichtiger, nämlich Artikel 24: Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen. Auf dieser Grundlage beruht das allermeiste von dem, was militärisch passiert. Und wie, und was das bedeutet, was das erlaubt und was nicht, darum geht es in dieser Folge.
Die Grenzen, die die Verfassung dem Einsatz des Militärs zieht, sind eigentümlich diffus. Sollte das Bundesverfassungsgericht die Einsätze stärker kontrollieren? Sollte die Verfassung nur noch Einsätze erlauben, die auch völkerrechtskonform sind? Was bedeutet die EU-Integration für die deutsche Wehrverfassung? Das diskutieren wir in der letzten Folge unseres Podcasts.
Um dieses Projekt auch finanziell stemmen zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für nur 5 Euro im Monat werden Sie Mitglied in unserer Steady-Fördercommunity. Dafür bekommen Sie auch eine unserer beliebten Kaffeetassen und können mitdiskutieren und mitgestalten, wenn wir unser nächstes Podcast-Projekt anpacken.
Der Konflikt zwischen der EU und Polen ist bereits viel weiter eskaliert, als man bis vor kurzem für vorstellbar gehalten hätte. Und immer noch ist kein Ende in Sicht. Aus dem innerpolnischen Verfassungskonflikt um Rechtsstaat und unabhängige Justiz ist ein europäischer Verfassungskonflikt um den Vorrang des EU-Rechts geworden. Wie konnte das passieren? Was für Kräfte sind da am Werk? Und wie kommen wir da wieder heraus?
Diesen Fragen wollten wir in diesem Podcast-Projekt auf den Grund gehen. Wir haben Interviews mit Jurist_innen, Politikwissenschaftler_innen und Historiker_innen geführt, haben recherchiert, diskutiert und nachgedacht.
In den Folgen 1 bis 3 geht es um Entstehung und Verlauf des Konflikts – zuerst auf der innerpolnischen Bühne (1), dann die Reaktion der EU (2) und die Gegenreaktion der polnischen Regierung (3). Dabei wird ein viel älterer Konflikt, der die ganze Integrationsgeschichte der EU durchzieht, in mächtige Resonanzschwingungen versetzt (4). Er präfiguriert die Möglichkeiten, den Konflikt zu lösen (5, 6).
In Polen kommt 2015 eine neue rechtspopulistische Regierung an die Macht, die von Tag 1 an beginnt, ihren Plan zur Unterwerfung der unabhängigen Justiz in die Tat umzusetzen, und dabei auf die Institutionen und Verfahren der polnischen Verfassung keinerlei Rücksicht nimmt. Wir rekonstruieren, was es mit diesem Plan auf sich hat, wo er herkommt und wie es der PiS-Regierung gelang, ihn umzusetzen – und bis zu welchem Punkt. (Veröffentlicht am 02.12.2021)
Spätestens 2017/18, als die PiS-Regierung ihr Gesetzespaket zur Übernahme der Justiz vorlegt, wird der auf Dialog und Ausgleich bedachten EU-Kommission bewusst, dass sie ein Riesenproblem hat. Während die anderen Mitgliedstaaten keinerlei Interesse zeigen, das Problem auf politischem Weg zu lösen, bringt sich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit einer Kette von revolutionären Urteilen in eine Position, die gegen die Zerstörung der unabhängigen Justiz in Polen wirksame Hilfe verspricht. Doch die PiS-Regierung reagiert anders als erhofft.
2019 - 2021 lässt die PiS-Regierung ihr eigens zu diesem Zweck errichtetes Disziplinarregime auf die polnischen Richter_innen los, um ihren vom EuGH ermutigten Widerstand zu ersticken. Die wenden sich an den anderen Europäischen Gerichtshof, den für Menschenrechte in Straßburg, der erklärt, dass die von der PiS-Regierung mit ihren Gefolgsleuten infiltrierten Gerichte nicht "auf Gesetz beruhen" und also gar keine Gerichte sind. Die PiS-Regierung wiederum bestellt sich bei dem von ihr kontrollierten "Verfassungsgericht" Urteile, wonach Polen der Rechtsprechung beider Europäischer Gerichtshöfe und dem Recht, auf das sie sich stützen, aus angeblichen verfassungsrechtlichen Gründen keinen Gehorsam schuldet.
Damit ist aus dem polnischen Verfassungskonflikt endgültig ein europäischer Verfassungskonflikt geworden: Es geht um den Vorrang des EU-Rechts und damit um den Grundpfeiler der Verfassung der Europäischen Union. Der ist allerdings weniger unumstritten als viele meinen. Der Kampf zwischen EuGH und nationalen Verfassungsgerichten, an die PiS-Regierung anzuknüpfen behauptet, durchzieht die ganze Geschichte der EU – und das deutsche Bundesverfassungsgericht hat dabei immer wieder eine Schlüsselrolle gespielt.
Was also tun? Ist der Versuch, Polen mit rechtlichen Mitteln zum Gehorsam gegenüber dem EU-Recht zu zwingen, gescheitert? Oder war er nur noch nicht entschlossen genug? Wie kann die EU ihre Grundwerte verteidigen, wenn die Mitgliedstaaten das offenbar gar nicht so wichtig finden? Werden sie erst aktiv, wenn es um die Verteidigung ihrer Beiträge zum EU-Haushalt gegen Korruption und Misswirtschaft geht? Und was verrät uns das über die Verfasstheit der Europäischen Union selbst?
Wenn die Mitgliedstaaten eine gerichtlich durchsetzbare Verfassungspflicht zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in der EU nicht wollen – was wollen sie dann? Warum machen sie von den politischen Möglichkeiten keinen Gebrauch, die die EU-Verträge ihnen geben? Warum ist das Artikel-7-Verfahren so ein stumpfes Schwert? Wenn Polen kein Rechtsstaat mehr ist – kann es dann überhaupt Mitglied der EU bleiben?
00:00 bis 10:35: Hard Polexit?
10:36 bis 20:08: Soft Polexit?
20:09 bis 29:14: Wie man die Mitgliedstaaten plötzlich hellwach bekommt: Binnenmarkt!
29:15 bis 41:34: Nochmal: Artikel 7
41:35 bis 47:06: Und wenn nicht?
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Auf dem Verfassungsblog sind seit 2015 mehr als 300 Artikel zur Rechtsstaatskrise in Polen erschienen. Eine unschätzbare Informationsquelle ist außerdem die fortlaufende Berichterstattung auf der Website RuleofLaw.pl.
Weitere Informationsquellen:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:
Europäischer Gerichtshof:
Der Konflikt zwischen der EU und Polen ist bereits viel weiter eskaliert, als man bis vor kurzem für vorstellbar gehalten hätte. Und immer noch ist kein Ende in Sicht. Aus dem innerpolnischen Verfassungskonflikt um Rechtsstaat und unabhängige Justiz ist ein europäischer Verfassungskonflikt um den Vorrang des EU-Rechts geworden. Wie konnte das passieren? Was für Kräfte sind da am Werk? Und wie kommen wir da wieder heraus?
Diesen Fragen wollten wir in diesem Podcast-Projekt auf den Grund gehen. Wir haben Interviews mit Jurist_innen, Politikwissenschaftler_innen und Historiker_innen geführt, haben recherchiert, diskutiert und nachgedacht.
In den Folgen 1 bis 3 geht es um Entstehung und Verlauf des Konflikts – zuerst auf der innerpolnischen Bühne (1), dann die Reaktion der EU (2) und die Gegenreaktion der polnischen Regierung (3). Dabei wird ein viel älterer Konflikt, der die ganze Integrationsgeschichte der EU durchzieht, in mächtige Resonanzschwingungen versetzt (4). Er präfiguriert die Möglichkeiten, den Konflikt zu lösen (5, 6).
In Polen kommt 2015 eine neue rechtspopulistische Regierung an die Macht, die von Tag 1 an beginnt, ihren Plan zur Unterwerfung der unabhängigen Justiz in die Tat umzusetzen, und dabei auf die Institutionen und Verfahren der polnischen Verfassung keinerlei Rücksicht nimmt. Wir rekonstruieren, was es mit diesem Plan auf sich hat, wo er herkommt und wie es der PiS-Regierung gelang, ihn umzusetzen – und bis zu welchem Punkt.
Spätestens 2017/18, als die PiS-Regierung ihr Gesetzespaket zur Übernahme der Justiz vorlegt, wird der auf Dialog und Ausgleich bedachten EU-Kommission bewusst, dass sie ein Riesenproblem hat. Während die anderen Mitgliedstaaten keinerlei Interesse zeigen, das Problem auf politischem Weg zu lösen, bringt sich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit einer Kette von revolutionären Urteilen in eine Position, die gegen die Zerstörung der unabhängigen Justiz in Polen wirksame Hilfe verspricht. Doch die PiS-Regierung reagiert anders als erhofft.
2019 - 2021 lässt die PiS-Regierung ihr eigens zu diesem Zweck errichtetes Disziplinarregime auf die polnischen Richter_innen los, um ihren vom EuGH ermutigten Widerstand zu ersticken. Die wenden sich an den anderen Europäischen Gerichtshof, den für Menschenrechte in Straßburg, der erklärt, dass die von der PiS-Regierung mit ihren Gefolgsleuten infiltrierten Gerichte nicht "auf Gesetz beruhen" und also gar keine Gerichte sind. Die PiS-Regierung wiederum bestellt sich bei dem von ihr kontrollierten "Verfassungsgericht" Urteile, wonach Polen der Rechtsprechung beider Europäischer Gerichtshöfe und dem Recht, auf das sie sich stützen, aus angeblichen verfassungsrechtlichen Gründen keinen Gehorsam schuldet.
Damit ist aus dem polnischen Verfassungskonflikt endgültig ein europäischer Verfassungskonflikt geworden: Es geht um den Vorrang des EU-Rechts und damit um den Grundpfeiler der Verfassung der Europäischen Union. Der ist allerdings weniger unumstritten als viele meinen. Der Kampf zwischen EuGH und nationalen Verfassungsgerichten, an die PiS-Regierung anzuknüpfen behauptet, durchzieht die ganze Geschichte der EU – und das deutsche Bundesverfassungsgericht hat dabei immer wieder eine Schlüsselrolle gespielt.
Was also tun? Ist der Versuch, Polen mit rechtlichen Mitteln zum Gehorsam gegenüber dem EU-Recht zu zwingen, gescheitert? Oder war er nur noch nicht entschlossen genug? Wie kann die EU ihre Grundwerte verteidigen, wenn die Mitgliedstaaten das offenbar gar nicht so wichtig finden? Werden sie erst aktiv, wenn es um die Verteidigung ihrer Beiträge zum EU-Haushalt gegen Korruption und Misswirtschaft geht? Und was verrät uns das über die Verfasstheit der Europäischen Union selbst?
00:00 bis 14:30: Strafgelder
14:31 bis 22:00: Rechtsbruch mit System
22:01 bis 30:00: Schutz des Rechtsstaats durch Schutz des EU-Haushalts - und umgekehrt
30:01 bis 40:12: Konditionalität
40:13 bis 44:50: Der Mechanismus vor dem EuGH
44:51 bis 51:44: Der stärkste Trumpf der Kommission
Wenn die Mitgliedstaaten eine gerichtlich durchsetzbare Verfassungspflicht zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in der EU nicht wollen – was wollen sie dann? Warum machen sie von den politischen Möglichkeiten keinen Gebrauch, die die EU-Verträge ihnen geben? Warum ist das Artikel-7-Verfahren so ein stumpfes Schwert? Wenn Polen kein Rechtsstaat mehr ist – kann es dann überhaupt Mitglied der EU bleiben?
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Weitere Informationsquellen:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:
Europäischer Gerichtshof:
Der Konflikt zwischen der EU und Polen ist bereits viel weiter eskaliert, als man bis vor kurzem für vorstellbar gehalten hätte. Und immer noch ist kein Ende in Sicht. Aus dem innerpolnischen Verfassungskonflikt um Rechtsstaat und unabhängige Justiz ist ein europäischer Verfassungskonflikt um den Vorrang des EU-Rechts geworden. Wie konnte das passieren? Was für Kräfte sind da am Werk? Und wie kommen wir da wieder heraus?
Diesen Fragen wollten wir in diesem Podcast-Projekt auf den Grund gehen. Wir haben Interviews mit Jurist_innen, Politikwissenschaftler_innen und Historiker_innen geführt, haben recherchiert, diskutiert und nachgedacht.
In den Folgen 1 bis 3 geht es um Entstehung und Verlauf des Konflikts – zuerst auf der innerpolnischen Bühne (1), dann die Reaktion der EU (2) und die Gegenreaktion der polnischen Regierung (3). Dabei wird ein viel älterer Konflikt, der die ganze Integrationsgeschichte der EU durchzieht, in mächtige Resonanzschwingungen versetzt (4). Er präfiguriert die Möglichkeiten, den Konflikt zu lösen (5, 6).
In Polen kommt 2015 eine neue rechtspopulistische Regierung an die Macht, die von Tag 1 an beginnt, ihren Plan zur Unterwerfung der unabhängigen Justiz in die Tat umzusetzen, und dabei auf die Institutionen und Verfahren der polnischen Verfassung keinerlei Rücksicht nimmt. Wir rekonstruieren, was es mit diesem Plan auf sich hat, wo er herkommt und wie es der PiS-Regierung gelang, ihn umzusetzen – und bis zu welchem Punkt.
Spätestens 2017/18, als die PiS-Regierung ihr Gesetzespaket zur Übernahme der Justiz vorlegt, wird der auf Dialog und Ausgleich bedachten EU-Kommission bewusst, dass sie ein Riesenproblem hat. Während die anderen Mitgliedstaaten keinerlei Interesse zeigen, das Problem auf politischem Weg zu lösen, bringt sich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit einer Kette von revolutionären Urteilen in eine Position, die gegen die Zerstörung der unabhängigen Justiz in Polen wirksame Hilfe verspricht. Doch die PiS-Regierung reagiert anders als erhofft.
2019 - 2021 lässt die PiS-Regierung ihr eigens zu diesem Zweck errichtetes Disziplinarregime auf die polnischen Richter_innen los, um ihren vom EuGH ermutigten Widerstand zu ersticken. Die wenden sich an den anderen Europäischen Gerichtshof, den für Menschenrechte in Straßburg, der erklärt, dass die von der PiS-Regierung mit ihren Gefolgsleuten infiltrierten Gerichte nicht "auf Gesetz beruhen" und also gar keine Gerichte sind. Die PiS-Regierung wiederum bestellt sich bei dem von ihr kontrollierten "Verfassungsgericht" Urteile, wonach Polen der Rechtsprechung beider Europäischer Gerichtshöfe und dem Recht, auf das sie sich stützen, aus angeblichen verfassungsrechtlichen Gründen keinen Gehorsam schuldet.
Damit ist aus dem polnischen Verfassungskonflikt endgültig ein europäischer Verfassungskonflikt geworden: Es geht um den Vorrang des EU-Rechts und damit um den Grundpfeiler der Verfassung der Europäischen Union. Der ist allerdings weniger unumstritten als viele meinen. Der Kampf zwischen EuGH und nationalen Verfassungsgerichten, an die PiS-Regierung anzuknüpfen behauptet, durchzieht die ganze Geschichte der EU – und das deutsche Bundesverfassungsgericht hat dabei immer wieder eine Schlüsselrolle gespielt.
00:00 bis 20:00: Der Vorrang des EU-Rechts
20:01 bis 28:05: Grundrechte und die Solange-Rechtsprechung
28:06 bis 48:33: Kompetenzen und Maastricht
48:34 bis 60:37: Verfassungsidentität und Lissabon
60:38 bis 76:00: Das Jahrzehnt der Krisen
Was also tun? Ist der Versuch, Polen mit rechtlichen Mitteln zum Gehorsam gegenüber dem EU-Recht zu zwingen, gescheitert? Oder war er nur noch nicht entschlossen genug? Wie kann die EU ihre Grundwerte verteidigen, wenn die Mitgliedstaaten das offenbar gar nicht so wichtig finden? Werden sie erst aktiv, wenn es um die Verteidigung ihrer Beiträge zum EU-Haushalt gegen Korruption und Misswirtschaft geht? Und was verrät uns das über die Verfasstheit der Europäischen Union selbst?
Wenn die Mitgliedstaaten eine gerichtlich durchsetzbare Verfassungspflicht zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in der EU nicht wollen – was wollen sie dann? Warum machen sie von den politischen Möglichkeiten keinen Gebrauch, die die EU-Verträge ihnen geben? Warum ist das Artikel-7-Verfahren so ein stumpfes Schwert? Wenn Polen kein Rechtsstaat mehr ist – kann es dann überhaupt Mitglied der EU bleiben?
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:
Europäischer Gerichtshof:
Der Konflikt zwischen der EU und Polen ist bereits viel weiter eskaliert, als man bis vor kurzem für vorstellbar gehalten hätte. Und immer noch ist kein Ende in Sicht. Aus dem innerpolnischen Verfassungskonflikt um Rechtsstaat und unabhängige Justiz ist ein europäischer Verfassungskonflikt um den Vorrang des EU-Rechts geworden. Wie konnte das passieren? Was für Kräfte sind da am Werk? Und wie kommen wir da wieder heraus?
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In den Folgen 1 bis 3 geht es um Entstehung und Verlauf des Konflikts – zuerst auf der innerpolnischen Bühne (1), dann die Reaktion der EU (2) und die Gegenreaktion der polnischen Regierung (3). Dabei wird ein viel älterer Konflikt, der die ganze Integrationsgeschichte der EU durchzieht, in mächtige Resonanzschwingungen versetzt (4). Er präfiguriert die Möglichkeiten, den Konflikt zu lösen (5, 6).
In Polen kommt 2015 eine neue rechtspopulistische Regierung an die Macht, die von Tag 1 an beginnt, ihren Plan zur Unterwerfung der unabhängigen Justiz in die Tat umzusetzen, und dabei auf die Institutionen und Verfahren der polnischen Verfassung keinerlei Rücksicht nimmt. Wir rekonstruieren, was es mit diesem Plan auf sich hat, wo er herkommt und wie es der PiS-Regierung gelang, ihn umzusetzen – und bis zu welchem Punkt.
Spätestens 2017/18, als die PiS-Regierung ihr Gesetzespaket zur Übernahme der Justiz vorlegt, wird der auf Dialog und Ausgleich bedachten EU-Kommission bewusst, dass sie ein Riesenproblem hat. Während die anderen Mitgliedstaaten keinerlei Interesse zeigen, das Problem auf politischem Weg zu lösen, bringt sich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit einer Kette von revolutionären Urteilen in eine Position, die gegen die Zerstörung der unabhängigen Justiz in Polen wirksame Hilfe verspricht. Doch die PiS-Regierung reagiert anders als erhofft.
2019 - 2021 lässt die PiS-Regierung ihr eigens zu diesem Zweck errichtetes Disziplinarregime auf die polnischen Richter_innen los, um ihren vom EuGH ermutigten Widerstand zu ersticken. Die wenden sich an den anderen Europäischen Gerichtshof, den für Menschenrechte in Straßburg, der erklärt, dass die von der PiS-Regierung mit ihren Gefolgsleuten infiltrierten Gerichte nicht "auf Gesetz beruhen" und also gar keine Gerichte sind. Die PiS-Regierung wiederum bestellt sich bei dem von ihr kontrollierten "Verfassungsgericht" Urteile, wonach Polen der Rechtsprechung beider Europäischer Gerichtshöfe und dem Recht, auf das sie sich stützen, aus angeblichen verfassungsrechtlichen Gründen keinen Gehorsam schuldet.
00:00 bis 15:00: Das Maulkorb-Gesetz
15:01 bis 31:10: Der EuGH erhöht den Einsatz
31:11 bis 40:43: Wie geht es weiter mit der polnischen Justiz?
Damit ist aus dem polnischen Verfassungskonflikt endgültig ein europäischer Verfassungskonflikt geworden: Es geht um den Vorrang des EU-Rechts und damit um den Grundpfeiler der Verfassung der Europäischen Union. Der ist allerdings weniger unumstritten als viele meinen. Der Kampf zwischen EuGH und nationalen Verfassungsgerichten, an die PiS-Regierung anzuknüpfen behauptet, durchzieht die ganze Geschichte der EU – und das deutsche Bundesverfassungsgericht hat dabei immer wieder eine Schlüsselrolle gespielt.
Was also tun? Ist der Versuch, Polen mit rechtlichen Mitteln zum Gehorsam gegenüber dem EU-Recht zu zwingen, gescheitert? Oder war er nur noch nicht entschlossen genug? Wie kann die EU ihre Grundwerte verteidigen, wenn die Mitgliedstaaten das offenbar gar nicht so wichtig finden? Werden sie erst aktiv, wenn es um die Verteidigung ihrer Beiträge zum EU-Haushalt gegen Korruption und Misswirtschaft geht? Und was verrät uns das über die Verfasstheit der Europäischen Union selbst?
Wenn die Mitgliedstaaten eine gerichtlich durchsetzbare Verfassungspflicht zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in der EU nicht wollen – was wollen sie dann? Warum machen sie von den politischen Möglichkeiten keinen Gebrauch, die die EU-Verträge ihnen geben? Warum ist das Artikel-7-Verfahren so ein stumpfes Schwert? Wenn Polen kein Rechtsstaat mehr ist – kann es dann überhaupt Mitglied der EU bleiben?
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Weitere Informationsquellen:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:
Europäischer Gerichtshof:
Der Konflikt zwischen der EU und Polen ist bereits viel weiter eskaliert, als man bis vor kurzem für vorstellbar gehalten hätte. Und immer noch ist kein Ende in Sicht. Aus dem innerpolnischen Verfassungskonflikt um Rechtsstaat und unabhängige Justiz ist ein europäischer Verfassungskonflikt um den Vorrang des EU-Rechts geworden. Wie konnte das passieren? Was für Kräfte sind da am Werk? Und wie kommen wir da wieder heraus?
Diesen Fragen wollten wir in diesem Podcast-Projekt auf den Grund gehen. Wir haben Interviews mit Jurist_innen, Politikwissenschaftler_innen und Historiker_innen geführt, haben recherchiert, diskutiert und nachgedacht.
In den Folgen 1 bis 3 geht es um Entstehung und Verlauf des Konflikts – zuerst auf der innerpolnischen Bühne (1), dann die Reaktion der EU (2) und die Gegenreaktion der polnischen Regierung (3). Dabei wird ein viel älterer Konflikt, der die ganze Integrationsgeschichte der EU durchzieht, in mächtige Resonanzschwingungen versetzt (4). Er präfiguriert die Möglichkeiten, den Konflikt zu lösen (5, 6).
In Polen kommt 2015 eine neue rechtspopulistische Regierung an die Macht, die von Tag 1 an beginnt, ihren Plan zur Unterwerfung der unabhängigen Justiz in die Tat umzusetzen, und dabei auf die Institutionen und Verfahren der polnischen Verfassung keinerlei Rücksicht nimmt. Wir rekonstruieren, was es mit diesem Plan auf sich hat, wo er herkommt und wie es der PiS-Regierung gelang, ihn umzusetzen – und bis zu welchem Punkt.
Spätestens 2017/18, als die PiS-Regierung ihr Gesetzespaket zur Übernahme der Justiz vorlegt, wird der auf Dialog und Ausgleich bedachten EU-Kommission bewusst, dass sie ein Riesenproblem hat. Während die anderen Mitgliedstaaten keinerlei Interesse zeigen, das Problem auf politischem Weg zu lösen, bringt sich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit einer Kette von revolutionären Urteilen in eine Position, die gegen die Zerstörung der unabhängigen Justiz in Polen wirksame Hilfe verspricht. Doch die PiS-Regierung reagiert anders als erhofft.
00:00 bis 13:05: Europa wacht auf
13:06 bis 18:24: Portugiesische Richter:innen
18:25 bis 26:00: Irische Richter:innen
26:01 bis 31:41: Polnische Richter:innen
31:42 bis 40:49: Ein europäisches Verfassungsgericht
2019 - 2021 lässt die PiS-Regierung ihr eigens zu diesem Zweck errichtetes Disziplinarregime auf die polnischen Richter_innen los, um ihren vom EuGH ermutigten Widerstand zu ersticken. Die wenden sich an den anderen Europäischen Gerichtshof, den für Menschenrechte in Straßburg, der erklärt, dass die von der PiS-Regierung mit ihren Gefolgsleuten infiltrierten Gerichte nicht "auf Gesetz beruhen" und also gar keine Gerichte sind. Die PiS-Regierung wiederum bestellt sich bei dem von ihr kontrollierten "Verfassungsgericht" Urteile, wonach Polen der Rechtsprechung beider Europäischer Gerichtshöfe und dem Recht, auf das sie sich stützen, aus angeblichen verfassungsrechtlichen Gründen keinen Gehorsam schuldet.
Damit ist aus dem polnischen Verfassungskonflikt endgültig ein europäischer Verfassungskonflikt geworden: Es geht um den Vorrang des EU-Rechts und damit um den Grundpfeiler der Verfassung der Europäischen Union. Der ist allerdings weniger unumstritten als viele meinen. Der Kampf zwischen EuGH und nationalen Verfassungsgerichten, an die PiS-Regierung anzuknüpfen behauptet, durchzieht die ganze Geschichte der EU – und das deutsche Bundesverfassungsgericht hat dabei immer wieder eine Schlüsselrolle gespielt.
Was also tun? Ist der Versuch, Polen mit rechtlichen Mitteln zum Gehorsam gegenüber dem EU-Recht zu zwingen, gescheitert? Oder war er nur noch nicht entschlossen genug? Wie kann die EU ihre Grundwerte verteidigen, wenn die Mitgliedstaaten das offenbar gar nicht so wichtig finden? Werden sie erst aktiv, wenn es um die Verteidigung ihrer Beiträge zum EU-Haushalt gegen Korruption und Misswirtschaft geht? Und was verrät uns das über die Verfasstheit der Europäischen Union selbst?
Wenn die Mitgliedstaaten eine gerichtlich durchsetzbare Verfassungspflicht zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in der EU nicht wollen – was wollen sie dann? Warum machen sie von den politischen Möglichkeiten keinen Gebrauch, die die EU-Verträge ihnen geben? Warum ist das Artikel-7-Verfahren so ein stumpfes Schwert? Wenn Polen kein Rechtsstaat mehr ist – kann es dann überhaupt Mitglied der EU bleiben?
Um dieses Projekt auch finanziell stemmen zu können, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Für nur 5 Euro im Monat werden Sie Mitglied in unserer Steady-Fördercommunity. Dafür bekommen Sie auch eine unserer beliebten Kaffeetassen und können mitdiskutieren und mitgestalten, wenn wir unser nächstes Podcast-Projekt anpacken.
Auf dem Verfassungsblog sind seit 2015 mehr als 300 Artikel zur Rechtsstaatskrise in Polen erschienen. Eine unschätzbare Informationsquelle ist außerdem die fortlaufende Berichterstattung auf der Website RuleofLaw.pl.
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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:
Europäischer Gerichtshof:
Der Konflikt zwischen der EU und Polen ist bereits viel weiter eskaliert, als man bis vor kurzem für vorstellbar gehalten hätte. Und immer noch ist kein Ende in Sicht. Aus dem innerpolnischen Verfassungskonflikt um Rechtsstaat und unabhängige Justiz ist ein europäischer Verfassungskonflikt um den Vorrang des EU-Rechts geworden. Wie konnte das passieren? Was für Kräfte sind da am Werk? Und wie kommen wir da wieder heraus?
Diesen Fragen wollten wir in diesem Podcast-Projekt auf den Grund gehen. Wir haben Interviews mit Jurist_innen, Politikwissenschaftler_innen und Historiker_innen geführt, haben recherchiert, diskutiert und nachgedacht.
In den Folgen 1 bis 3 geht es um Entstehung und Verlauf des Konflikts – zuerst auf der innerpolnischen Bühne (1), dann die Reaktion der EU (2) und die Gegenreaktion der polnischen Regierung (3). Dabei wird ein viel älterer Konflikt, der die ganze Integrationsgeschichte der EU durchzieht, in mächtige Resonanzschwingungen versetzt (4). Er präfiguriert die Möglichkeiten, den Konflikt zu lösen (5, 6).
In Polen kommt 2015 eine neue rechtspopulistische Regierung an die Macht, die von Tag 1 an beginnt, ihren Plan zur Unterwerfung der unabhängigen Justiz in die Tat umzusetzen, und dabei auf die Institutionen und Verfahren der polnischen Verfassung keinerlei Rücksicht nimmt. Wir rekonstruieren, was es mit diesem Plan auf sich hat, wo er herkommt und wie es der PiS-Regierung gelang, ihn umzusetzen – und bis zu welchem Punkt.
00:00 bis 05:50: Einleitung
05:55 bis 18:45: Die PiS-Regierung und ihre Vorgeschichte
18:45 bis 37:00: Die Zerstörung des Verfassungsgerichts
37:15 bis 42:30: Die Zerstörung des Nationalen Justizrats
53:20 bis 66:00: Der Kampf um den Obersten Gerichtshof
Spätestens 2017/18, als die PiS-Regierung ihr Gesetzespaket zur Übernahme der Justiz vorlegt, wird der auf Dialog und Ausgleich bedachten EU-Kommission bewusst, dass sie ein Riesenproblem hat. Während die anderen Mitgliedstaaten keinerlei Interesse zeigen, das Problem auf politischem Weg zu lösen, bringt sich der Europäische Gerichtshof in Luxemburg mit einer Kette von revolutionären Urteilen in eine Position, die gegen die Zerstörung der unabhängigen Justiz in Polen wirksame Hilfe verspricht. Doch die PiS-Regierung reagiert anders als erhofft.
00:00 bis 13:05: Europa wacht auf
13:06 bis 18:24: Portugiesische Richter:innen
18:25 bis 26:00: Irische Richter:innen
26:01 bis 31:41: Polnische Richter:innen
31:42 bis 40:49: Ein europäisches Verfassungsgericht
2019 - 2021 lässt die PiS-Regierung ihr eigens zu diesem Zweck errichtetes Disziplinarregime auf die polnischen Richter_innen los, um ihren vom EuGH ermutigten Widerstand zu ersticken. Die wenden sich an den anderen Europäischen Gerichtshof, den für Menschenrechte in Straßburg, der erklärt, dass die von der PiS-Regierung mit ihren Gefolgsleuten infiltrierten Gerichte nicht "auf Gesetz beruhen" und also gar keine Gerichte sind. Die PiS-Regierung wiederum bestellt sich bei dem von ihr kontrollierten "Verfassungsgericht" Urteile, wonach Polen der Rechtsprechung beider Europäischer Gerichtshöfe und dem Recht, auf das sie sich stützen, aus angeblichen verfassungsrechtlichen Gründen keinen Gehorsam schuldet.
Damit ist aus dem polnischen Verfassungskonflikt endgültig ein europäischer Verfassungskonflikt geworden: Es geht um den Vorrang des EU-Rechts und damit um den Grundpfeiler der Verfassung der Europäischen Union. Der ist allerdings weniger unumstritten als viele meinen. Der Kampf zwischen EuGH und nationalen Verfassungsgerichten, an die PiS-Regierung anzuknüpfen behauptet, durchzieht die ganze Geschichte der EU – und das deutsche Bundesverfassungsgericht hat dabei immer wieder eine Schlüsselrolle gespielt.
Was also tun? Ist der Versuch, Polen mit rechtlichen Mitteln zum Gehorsam gegenüber dem EU-Recht zu zwingen, gescheitert? Oder war er nur noch nicht entschlossen genug? Wie kann die EU ihre Grundwerte verteidigen, wenn die Mitgliedstaaten das offenbar gar nicht so wichtig finden? Werden sie erst aktiv, wenn es um die Verteidigung ihrer Beiträge zum EU-Haushalt gegen Korruption und Misswirtschaft geht? Und was verrät uns das über die Verfasstheit der Europäischen Union selbst?
Wenn die Mitgliedstaaten eine gerichtlich durchsetzbare Verfassungspflicht zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit in der EU nicht wollen – was wollen sie dann? Warum machen sie von den politischen Möglichkeiten keinen Gebrauch, die die EU-Verträge ihnen geben? Warum ist das Artikel-7-Verfahren so ein stumpfes Schwert? Wenn Polen kein Rechtsstaat mehr ist – kann es dann überhaupt Mitglied der EU bleiben?
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Weitere Informationsquellen:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:
Europäischer Gerichtshof:
Sie hatten abgestimmt und sich für das Thema "Deutsche Wohnen & Co. Enteignen" als Gegenstand unserer Recherchen für die Pilotfolge des VerfassungsPod entschieden. Das war eine tolle Idee. Der Auftrag, den Berliner Volksentscheid und die Sozialisierung der Wohnungsbestände großer Immobilienkonzerne in der Bundeshauptstadt aus juristischer Perspektive auszuleuchten, hat sich als ungeheuer lohnend erwiesen. Wir haben so viel Material zusammen getragen, dass wir diese Folge in mehrere Teile aufgeteilt haben, damit Sie nicht den Überblick verlieren.
In Teil 1 ging es bereits um die Fragen: Kann man den Wohnungskonzernen überhaupt ihr Eigentum wegnehmen? Was hat es mit Artikel 15 auf sich, der geheimnisvollen Sozialisierungsermächtigung in unserer Verfassung? Und kann auch das Land Berlin von ihr Gebrauch machen?
In Teil 2 haben wir dann über folgende Fragen gesprochen: Was sind die Maßstäbe für die Entschädigung, die Berlin an Deutsche Wohnen & Co. zu zahlen hätte? Stimmt es, dass die erwartete Milliardensumme den Landeshaushalt sprengen würde? Und was sagt das internationale Recht dazu?
Diese Folge dreht sich nun um die Umsetzung, wenn der Volksentscheid durchgeht: Was hat es mit der "Anstalt des öffentlichen Rechts" auf sich, die die Wohnungen übernehmen soll? Wie demokratisch ist das alles? Und wer könnte vor welchem Gericht dagegen klagen?
00:00 bis 20:52: Intro und die Ausgestaltung der Vergesellschaftung
21:24 bis 24:50: Rechtsschutz
25:20 bis Ende: Rechtspolitische Alternativen zur Vergesellschaftung
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Die aktuelle Folge "DW Enteignen" ist noch sehr breit angelegt, was auch dem Thema geschuldet war. Aber eigentlich stellen wir uns vor, dass wir die Frage, der wir nachgehen, zuspitzen, damit wir das Problem, das das Thema interessant macht, exakt treffen. Das wollen wir mit Ihnen diskutieren. Wir wollen von unseren Steady-Mitgliedern erfahren, was sie interessiert. Wir wollen mit ihnen besprechen, welche Fragen wir stellen und welchen Spuren wir nachgehen sollen. Wenn Sie Mitglied werden, bekommen Sie den Zoom-Link und sind dabei.
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