Majestätsbeleidigung oder notwendige Prüfung?
Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.
In der Corona-Ausschusssitzung Nr. 14 vom September 2020 wird das Thema "Der Rechtsstaat und die Berliner Demonstrationen" (1) behandelt. Die Zusammenfassung setzt fort mit der weiteren Anhörung von Rechtsanwalt Ludwig.
Dr. Füllmich warf ein, dass eine Klage gegen Prof. Wieler anhängig wäre, mit der das Gericht aufgefordert wird, ihm zu untersagen, die vergleichsweise harmlosen Daten seiner Mitarbeiter umzuinterpretieren in das Gegenteil. Dann kam er auf das Video einer Fraktionssitzung der CDU aus 2019 zu sprechen, in der es über "global health" ging. "Da sind all die Leute, die jetzt gerade dafür gesorgt haben, dass diese epidemische Lage nationaler Tragweite ausgerufen werden kann, auch da. Auf der Fraktionssitzung 'global health' da finden wir Herrn Drosten (…), Herrn Wieler, den WHO-Chef Tedros, und den Chef-Lobbyisten der Bill und Melinda Gates Stiftung." Das wäre im Mai 2019 passiert.
Dann schaue man sich als Jurist an wie sich z.B. Prof. Drosten am Anfang des Jahres verhalten hätte. Zuerst die Aussage, dass alles nicht so schlimm wäre, Masken nutzen nichts, usw. Dann ganz plötzlich kam die Kehrtwende, und er warnte vor 100.000 Toten alleine in Deutschland. Herr Wieler stimmte ihm zu und Herr Tedros ruft die Pandemie aus. So die Erklärungen von Dr. Füllmich.
Er fragte RA Ludwig, ob dieser einen kausalen Zusammenhang sehen würde. Ludwig antwortete, dass es unerheblich wäre, ob er einen kausalen Zusammenhang sehe. Als Jurist müsse man dafür sorgen, weshalb er auch ein Netzwerk von Juristen gegründet hätte, dass eine freiheitlich demokratische Grundordnung, demokratisch, freiheitlich und rechtsstaatlich funktioniert. Und dass sie sowohl Angriffen von Innen als auch Angriffen von Außen standhalten kann. Und das wäre gerade das Problem, weil das rechtsstaatliche Gerüst derzeit nicht funktioniere.
Man müsse aus dieser Krise lernen, Dinge müssen verändert werden, müssen rechtsstaatlicher und demokratischer organisiert werden, das Grundgesetz müsse weiterentwickelt werden. Mit einer solchen Situation wie wir sie heute haben, hätten die Verfasser des Grundgesetzes nicht gerechnet.
"Wenn denn tatsächlich ein solcher Lobbyverband in der CDU-Fraktion sitzt, dann muss doch unsere Verfassung in der Lage sein, diesen Angriff abwehren zu können." Das funktioniere gerade nicht. Es gäbe einen schleichenden Prozess, dass Grundrechte nicht mehr Abwehrrechte und Schutzrechte sind. Faktisch sieht der Staat sich auf einmal in einer Schutzpflicht, und er sagt, dass er damit alle anderen Rechte aushebeln kann. Die Richter sagen auf einmal, so Ludwig, dass das Leben über alles geht, und "werfen alle juristischen Prüfungsschritte, die sonst gemacht werden über den Haufen".
Dass die Versuche von Lobbygruppen, Einfluss auf die Politik zu nehmen immer wieder stattfinden, ist ja bekannt, wurde ja von Transparency International oft genug aufgedeckt. "Aber dass unsere Gesellschaft nicht in der Lage ist, diese Versuche abzuwehren, halte ich für das Schlimmere". Das wäre der Job der Juristen, der gerade nicht gemacht würde.
Er wies darauf hin, dass auch die Parlamentarier versagt hätten. Weil die "Rechteschaffung" an einige Wenige abgegeben, und die Rechtskontrolle vollständig aufgegeben wurde.
Dann erwähnte er, dass am Anfang Ausgangsverbote in den Verordnungen für alle gegolten hätten. Es hätte eine rechtliche Situation gegeben, in der sich praktische alle Richter für befangen hätten erklären müssen, weil sie ja quasi über sich selbst entscheiden mussten. Die Frage, ob man seine Wohnung verlassen darf, betraf schließlich jeden Richter, der in einem Normenkontrollantrag darüber entscheiden muss. Dafür gab es prozessual keine Lösung.
Auch dass diejenigen, welche diese Notstandsverordnungen schaffen, die Rechte, die sie sich daraus gegeben haben, für sich einsetzen dürfen,