Majestätsbeleidigung oder notwendige Prüfung?
Ein Standpunkt von Jochen Mitschka.
Die Corona-Ausschuss-Sitzung Nr. 25 vom 30. Oktober 2020 trägt den Titel: "Die Gefahr der Gleichschaltung unseres Rechtssystems, Polizeigewalt und Übergriffe von Privaten." (1) Es werden Betroffene von Polizeigewalt wegen Corona angehört sowie Juristen, die zu der Situation befragt werden. Zunächst wurde mit einem Betroffenen, Herrn Bohla und dem Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier gesprochen. Hier geht die Befragung nun weiter.
Herr Bohla berichtete, wie diese Behandlung als Nicht-Maskenträger mit ärztlicher Befreiung einen Menschen psychisch zerstören kann, besonders wenn er, wie Herr Bohla blind und behindert ist, also darauf angewiesen, zum Beispiel von einem Taxi befördert zu werden. Wenn dann der Taxifahrer einfach wieder fährt, weil er niemanden ohne Maske befördern will, ist es das Gefühl von Ohnmacht und Verzweiflung, das überhandnimmt, speziell wenn man weiß, dass dieses Verhalten rechtswidrig ist.
Herr Bohla erklärte dann auf Nachfrage einen Fall aus dem Jahr 2014, der am 30. Januar 2020 entschieden worden war. Eine blinde Frau wollte die Räume einer orthopädischen Gemeinschaftspraxis durchqueren, um zur angrenzenden Physiotherapie zu gehen. Das wurde ihr verwehrt, weil sie mit einem Blindenhund unterwegs war. Hunde dürften nicht rein, sagte man. Sie verstand das nicht, da sie schon früher unbeanstandet durchgegangen war, worauf man sie körperlich angegriffen hatte. Zivilrechtlich war sie mit Klagen gescheitert, worauf eine verfassungsrechtliche Klage erfolgte.
Diese Klage war erfolgreich und die Klage machte deutlich, dass Hausrecht hinter Menschenrechten zurücktritt. D.h. der Versuch ein Hausrecht gegen Vorschriften des Grundgesetzes durchzusetzen ist unmöglich.
Herr Bohla erklärte, dass in der augenblicklichen gesellschaftlichen Situation Menschenrechte vollkommen ausgehebelt seien, und niemand mehr überhaupt zuhören wolle. "Man dringt mit Substanz und Fakten nicht mehr durch, weil die Indoktrination bereits so durchgedrungen ist (…) und die Lösungskompetenz der Leute ausgeschaltet." RA Sattelmaier bestätigte, dass dies sogar bei Volljuristen der Fall sei und erwähnte ein Beispiel.
Die Juristen würden sogar sagen, ja stimmt, "Aber". Dabei gebe es für Juristen kein "Aber". Dann berufe man sich auf übergesetzlichen Notstand und ähnliche Dinge. Das sei die Folge der Traumatisierung der Gesellschaft. So dass sich Regierungen ganz offen und in eklatantester Art und Weise, wie Sattelmeier es noch nie erlebt habe, gegen Gerichtsentscheidungen stellen. Und damit der Kontrollfunktion der dritten Gewalt den Mittelfinger zeige und sage: "Ihr könnt uns mal".
Viviane Fischer erklärte, dass dies eben auch in Berlin gewesen sei, als zwei Gerichte eine Demo zugelassen hatten, aber die Polizei die Menschen so einkesselte, dass die Einhaltung der Vorgaben unmöglich war, um dann die Demo auflösen zu können.
Herr Bohla berichtete, welche dramatischen Folgen die Corona-Situation für behinderte Menschen generell verursachen. Ebenso sollte man von Menschen sprechen, die von Traumafolgestörungen betroffen sind. Und es gebe unglaublich viele Menschen, die von frühkindlichen Übergriffen traumatisiert wurden.
Vielen dieser Menschen wurden Mund und Nase bis kurz vor dem Ersticken als Kind zugehalten. Wenn eine solche Person nun eine Maske tragen muss, ist sie sofort wieder zurück in ihren traumatischen Erlebnissen. Die meisten Menschen können sich aufgrund ihres Traumas auch nicht konfrontativ mit der Situation auseinanderzusetzen. Schon wenn die an die Maske denken, können sie nicht mehr einkaufen gehen.
Wenn diese Menschen sich dann, weil sie müssen, doch Einkaufen gehen, und dann wegen des falschen Tragens der Maske angeblafft werden, gehe die Reaktion bis hin zu psychogenen Krampfanfällen.
Herr Bohla berichtete, dass Atteste, welche vom Tragen des Mund-Nasenschutzes befreien,