Ein Standpunkt von Uwe Kranz.
Während sich meine beiden ersten Kolumnen zur Zuckerbrot-und-Peitschen-Politik rund um die Themen Notstandsgesetze, Tourismus-, Reise- und Freizügigkeitsbeschränkungen und gesundheitspolitische Isolierungs- und Identifizierungsmaßnahmen drehten, insbesondere um den geradezu teuflischen WHO-Pandemievertrag, sollen in dieser Kolumne die Überwachungs-, Kontroll-, Zensur- und Sanktionsmaßnahmen mit Blick auf die Meinungsfreiheit betrachtet werden – wie immer unter dem Vorbehalt der Unvollständigkeit, sei es aus Gründen der redaktionellen Beschränkungen, der fehlenden Ressourcen und Kapazitäten des Verfassers (eine Ein-Mann-Redaktion) oder vielleicht auch schlicht seines Unvermögens.
Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
Den offensichtlichen Auftakt machte 2017 das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Obwohl von Anfang an klar war, dass es ein verfassungsrechtliches Unding ist, dass private Unternehmen, die schon damals eine kaum kontrollierbare und rasant wachsende Allmacht besaßen, das letzte Wort bei der Sperrung oder Löschung von Accounts haben und ohne öffentliche Kontrolle entscheiden sollen, was von der grundgesetzlich geschützten Meinungsfreiheit gedeckt ist und was nicht, wurden private Unternehmen quasi zu Richtern über die Presse-, Informations- und Meinungsfreiheit. Dieses Outsourcing ureigenster staatlicher Aufgaben, nach ganz einhelliger Meinung nicht nur verfassungswidrig, sondern ein in der Geschichte unserer Republik einzigartiger Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit, führte in der Folge zu einem unkontrollierten Overblocking, insbesondere im Verlauf der Corona-P(l)andemie. Da die 2020 geforderte Verschärfung auf Bundesebene mit dem Gesetzentwurf gegen „Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ wegen deutlich verfassungswidriger Passagen nicht durchsetzbar war, versucht die Bundesregierung es jetzt „über Bande“, d.h. mithilfe des am 05.07.2022 vom Europäischen Parlament verabschiedeten EU-Instrumentes des Digital Services Act (DSA). Nachdem der Rat der Europäischen Union formell zugestimmt hat, wird das Gesetz nach kurzer Übergangsfrist, vermutlich schon im Herbst 2022 unmittelbar in allen EU-Staaten gelten.
Das Digitale Dienste Gesetz (DSA)
Es sieht einheitliche horizontale Regeln zu Sorgfaltspflichten und Haftungsfragen für Vermittlungsdienste (wie etwa Online-Plattformen) vor und soll damit zu einem sicheren, transparenten und vertrauenswürdigen Online-Umfeld beitragen. Europaweit einheitlich werden darin auch die Verfahren zur schnellen Identifizierung, Meldung und unverzüglichen Entfernung illegaler Inhalte geregelt. Aus der Sicht der Bekämpfung des Terrorismus, des Kinderhandels, des weiten Deliktsfeldes im Zusammenhang mit der Darstellung sexualisierter Gewalt an Kindern (fälschlich Kinderpornographie genannt), des illegalen Waffenhandels, der organisierten oder der Wirtschaftskriminalität ein durchaus löbliches Unterfangen. Allerdings zeigt schon die Ankündigung des Gesetzes durch den Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Sven Giegold, verräterische Hinweise auf staatlich beabsichtigten Missbrauch: „Europa schafft mit dem Digital Services Act weltweit die schärfsten Standards für ein freies und demokratisches Internet. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs und den damit einhergehenden Desinformationskampagnen wird das Internet entscheidend gestärkt“, tönte er. Schärfste Standards für ein freies Internet? Desinformationskampagnen? Wird von den Providern dann gefordert, alles zu löschen, was als Kritik an Selenskyj verstanden werden kann, ob er nur zigfacher Millionär oder doch schon Milliardär sei, ob die Berichte über die Pandora-Papers Hetze oder Wahrheit in sich bergen, oder führen Recherchen, Nachfragen und Veröffentlichungen zur jahrelangen Missachtung der Minsker Abkommen durch die ukrainische Regierung, zur Korruption, oder zu den jahrelangen ukrainischen Bombardements auf die Zivilbevölkeru...