... oder die Erosion des demokratischen Rechtsstaats
Ein Standpunkt von Uwe G. Kranz.
In der letzten Kolumne widmete ich mich den diversen deutschen Notstandsgesetzen und den Versuchen des Weltwirtschaftsforums (WEF), der Europäischen Union (EU) und, in Deutschland, der rotgrünpinkfarbenen Kabale, den Bürger abzurichten, zu dressieren, um letztlich einen technokratischen Totalitarismus zu errichten. Dabei stieß ich auf eine lange Liste von Zuckerbrot-und-Peitsche-Maßnahmen (engl.: „carrot and stick“), wie sie das WEF vor Jahren schon bis 2030 langfristig konzipiert, in weiten Teilen antizipiert und teilweise schon realisiert hat – insbesondere im Reise- und Tourismusbereich (Known Traveler Digital Identity, VeryFly oder Passenger Name Record [PNR]). Ein weiteres und sehr weites Einfallstor in die Bürger- und Freiheitsrechte ist der Gesundheitssektor.
Die chinesische Corona-App
Was in China derzeit auch (neben dem sozialen Kreditsystem) vorexerziert wird, ist der Missbrauch der Corona-App zu politischen Zwecken. Die Gesundheits-App ermöglicht zwar Zugangskontrollen, -beschränkungen und -verbote aus Gründen des Infektionsschutzes, diese Instrumente werden aber auch eingesetzt, um zu verhindern, dass Bürger an Demonstrationen teilnehmen, Bankgeschäfte tätigen (aktuell insbesondere Bargeldabhebungen) oder dafür notwendige Bus-, Bahn-, Flug- oder Taxifahrten durchzuführen. Wer doch noch durchkommt, steht vor Panzern, die die Banken vor „Aufständischen schützen“ sollen, selbst der Zugang zum eigenen Wohnblock wird unter Einsatz der Corona-App verwehrt: Die willkürliche Steuerung der Ampel-Codes (Rot für Verbot, Gelb für Gefahr, Grün für Erlaubnis) zeigt, wie einfach totalitäre Systeme aus einer Gesundheitstechnik digitale Fußfesseln formen. Die an check-points eingescannten Daten werden in Echtzeit zur Polizei gesendet, die ohne gesetzliche oder administrative Grundlage ihre Entscheidungen trifft – natürlich zu Lasten des Bürgers. Die zweckfremde und unverhältnismäßige Verwendung der Daten erfolgt ganz nach dem Motto: Wo ein Trog ist, tummeln sich die Säue.
Das EUDCC
Europa will da gerne nacheifern, schließlich sind wir doch in “Erfassungs- und Kennzeichnungslösungen mit begleitendem Datenmanagement“ führend. Voraussetzung ist ja nur ein SARS-COV-2-Test vor der Abreise. Der Laborbefund mit dem Gesundheitspass ist schon seit dem 01.07.2021 als „digitales Covid-Zertifikat der EU“ (EUDCC) in Kraft. Seit dem 01.02.2022 gelten diese Zertifikate (Impf-, Test- oder Genesenen-Zertifikate) obligatorisch für 9 Monate ab Verabreichung der letzten Dosis der ersten Impfserie. Das Covid-Zertifikat auf Scheckkarte enthält allerlei Sicherheitsmerkmale und einen QR-Code, für das Smartphone ist es aber auch in rein digitaler Form und ebenfalls mit QR-Code erhältlich, denn dieser ist sehr wichtig für eventuell weitere geplante Überwachungsmaßnahmen - ganz so wie in China!). Mit dem EUDCC soll künftig „sicheres Reisen in der EU“ ermöglicht werden, Zertifikatsinhaber sollen „grundsätzlich von Freizügigkeitsbeschränkungen ausgenommen“ sein. Hallo?! Grundsätzlich? Muss, wer da nicht mitmacht, demnächst zu Hause bleiben – ganz so, wie in China?
Mitnichten, versichert uns die EU, denn das digitale COVID-Zertifikat (EUDCC) soll ja nur den Personenverkehr innerhalb der EU erleichtern, sei aber keineswegs Voraussetzung für die Wahrnehmung des EU-Grundrechts der Freizügigkeit. Allerdings: Einschränkungen wie Test- oder Quarantänepflichten oder nationale Reisebeschränkungen müsse man aber schon mal hier und da in Kauf nehmen (siehe auch die ersten Rückzugsmanöver vom 01.03.2022 in Bezug auf „nicht unbedingt notwendige Reisen“). Mich erinnert das doch sehr an die Metzgereifachverkäuferin: „Darf’s ein bisschen mehr sein?“ Alternativ sei an den ehemaligen EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker und sein berühmtes „Salami-Geständnis“ erinnert. Auch in China hatte die Gesundheits-App anfänglich nur der „Erhalt...