Gast: Professor Dr. Gregor Thüsing
Der Beschäftigtendatenschutz ist äußerst komplex geregelt. Die Zulässigkeit der Verarbeitung von Beschäftigtendaten orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen, die durch die DS-GVO und das BDSG novelliert wurden. Hinzu kommen die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Mitbestimmung und die Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden.