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Das Thema „Datenschutz durch Technikgestaltung“, wie es in der deutschen Übersetzung der DSGVO heißt, ist für viele betriebliche Datenschutzbeauftragte ein mitunter schwer zu greifender Artikel 25 der Datenschutzgrundverordnung. Daher hat Heiko Gossen in dieser Folge Marit Hansen, Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein und Leiterin der Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz eingeladen. Die etwas schlechtere Tonqualität bitten wir zu entschuldigen, aber wir konnte ein technisches Problem nicht in der Kurzfristigkeit lösen.
Marit Hansen hat sich schon lange vor der EU-DSGVO mit den Fragen der Technikgestaltung und sogenannten PETs (Privacy Enhancing Technologies) beschäftigt und viele Vorträge zu dem Thema gehalten.
Die beiden gehen in dieser Folge u.a. den Fragen nach, ob die deutsche Übersetzung das Thema evtl. fälschlicherweise auf die „Technik“ verkürzt und ob „Datenschutz durch (Technik-)Gestaltung“ nicht auch Datenschutzmanagement bedeutet. Weiterhin geht es um die praktische Relevanz im Unternehmen und wie Datenschutzbeauftragte in den Fachbereichen zu den damit verbundenenn Anforderungen sinnvoll beraten können. Wir schauen aber auch auf das Thema Zertifizierung, das Standard-Datenschutzmodell (SDM) sowie auf die Erwartungen der Datenschutzaufsichtsbehörden bei dem Thema „Privacy by Design“.
Außerdem hat Frau Hansen einige Empfehlungen für weitergehende Literatur ausgesprochen:
Gliederung:
00:00:00 Begrüßung Marit Hansen vom ULD in Schleswig-Holstein
Der Beitrag Deep Dive Privacy by Design – Marit Hansen im Datenschutz Talk erschien zuerst auf migosens.
Heiko Gossen spricht in dieser Folge mit Dr. Gerd Kiparski über die Details, Hintergründe und Learnings aus dem Bußgeldverfahren der 1&1 Drillisch AG gegen den Bundesbeauftragten für Datenschutz.
Dr. Kiparski schildert u.a sehr eindrücklich, warum man so ein Strafverfahren nicht unbedingt mitmachen muss. Wir sprechen über Risikomanagement, Maßnahmen zur Authentifizierung an der Kunden-Hotline, Einführung einer Service PIN und was so ein Bußgeldbescheid im Unternehmen auslöst. Wir gehen im Detail darauf ein, wie heute eine datenschutzkonforme Authentifizierung von Anrufern an der Hotline aussehen kann und welche Herausforderungen differenzierte Regelungen für verschiedene Anliegen des Kunden mit sich bringen.
Der Sachverhalt stellte sich grob so dar:
Die ehemalige Lebensgefährtin eines Kunden ruft an und erklärt, die offene Forderung des Kunden begleichen zu wollen. Da es keine „Berechtigtenliste“ gab und die Anruferin alle Daten zur Legitimation (Namen und Geburtsdatum) nennen konnte, wurde angenommen, dass sie berechtigt ist. Im Verlauf des Gesprächs hat die Anruferin dann auch die neue Telefonnummer ihres Ex-Partner erfahren und ihn daraufhin belästigt. Der Kunde erstattete Anzeige bei der Polizei, diese hat das Verfahren dann an den Bundesbeauftragten für Datenschutz abgegeben.
Wir gehen in dem 50-minütigen Gespräch unter anderem den Fragen nach:
Die vollständige Urteilsbegründung ist hier abrufbar: https://openjur.de/u/2310641.html
Pressemitteilung des BfDI: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2020/28_Urteil-1und1.html
Pressemitteilung 1&1: https://newsroom.1und1.de/2020/11/11/urteil-im-verfahren-von-11-gegen-datenschutzbehoerde-gericht-reduziert-bussgeld-um-90-prozent/
Der Beitrag Das 1&1-Bußgeldverfahren – Dr. Gerd Kiparski im Datenschutz Talk erschien zuerst auf migosens.
Mobile Security ist in der betrieblichen Praxis gerade für klein- und mittelständische Unternehmen oft noch eine Herausforderung. Die Herausforderungen durch die Corona-Pandemie und das verstärkte Arbeiten aus dem Homeoffice heraus haben das nicht einfacher gemacht. Grund genug für Heiko Gossen, sich zwei Experten in den Datenschutz Talk einzuladen: Danijel Stanic und Martin Cygan.
Die beiden betreiben seit kurzem selbst einen Video- und Podcast zum Thema Mobility. In der Folge klären wir nicht nur, warum die beiden Experten für das Thema sind. Wir klären auch, warum das Thema nach wie vor wichtig ist, warum Bring your own Device (BYOD) ohne weitere Schutzmaßnahmen eine schlechte Idee ist und worauf man bei dem Thema „mobile security“ besonders achten sollte. Dabei ist es egal, ob man das Kind Mobile Device Management (MDM) oder Enterprise Mobility Management (EMM) nennt.
Die Videochannel von Martin und Danijel findet ihr hier: https://www.youtube.com/channel/UCulQ4ToAYG6nmRUf0rH9_4Q
Den dazu gehörigen Podcast findet ihr hier: https://mobiletalk.letscast.fm/
Weitere hilfreiche Dokumente zum Thema gibt es beim BSI:
https://www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Mindeststandards/Mindeststandard_Mobile-Device-Management.pdf?__blob=publicationFile&v=7
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKompendium/bausteine/SYS/SYS_3_2_1_Allgemeine_Smartphones_und_Tablets.html
Blog-Beitrag von Danijel zum Thema: https://danijelstanic.blogspot.com/2020/02/die-europaische-datenschutzgrundverordn.html
Guidelines des Europ. Datenschutzbeauftragten: https://edps.europa.eu/sites/edp/files/publication/15-12-17_mobile_devices_en.pdf
Der Beitrag Mobile Security – Danijel Stanic und Martin Cygan im Datenschutz Talk erschien zuerst auf migosens.
In dieser Folge begrüßen wir Taha Uluhan von der Firma Bach & Unity zum Thema Visual Hacking.
Visual Hacking beschreibt die Erschleichung von Daten durch optische Wahrnehmung und gehört zur Klasse der Cyber-Attacken. Gerade in Zeiten der Digitalisierung wird das Visual Hacking zum – oft unerkannten – Problem in Sachen Datenschutzverletzungen für Unternehmen.
Der Beitrag Datenschutz Basics: Visual Hacking – Taha Uluhan im Datenschutz Talk erschien zuerst auf migosens.
Im August 2019 wurde die erste Ausgabe der ISO 27701 veröffentlicht. Die internationale Norm beschreibt die Anforderungen an ein Datenschutzmanagementsystem basierend auf einem Informationsmanagementsystem nach ISO 27001.
Die ISO 27701 erweitert die bestehenden Normen zur Informationssicherheit ISO 27001 und ISO 27002 um spezifische Anforderungen hinsichtlich des Schutzes von personenbezogenen Daten. Die Norm ist anwendbar auf alle Arten und Größen von Organisationen, einschließlich öffentlicher und privater Unternehmen, staatlicher Einrichtungen und gemeinnütziger Organisationen.
In dieser Folge gehen Heiko Gossen und Markus Zechel auf die Unterschiede der ISO 27701 zu den bestehenden Normen ISO 27001 und ISO 27002 ein und für wen diese Norm grundsätzlich „geeignet“ ist. Außerdem besprechen die beiden – ergänzend zu den Folgen
wie so eine Umsetzung im Unternehmen praktisch aussehen kann und was die Vorteile einer solchen Implementierung sind.
Lesen Sie hierzu auch unseren Blogartikel Datenschutzmanagement nach ISO 27701.
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Der Countdown läuft! Für Betreiber von Energienetzen, die eine Zertifizierung nach dem IT-Sicherheitskatalog gem. §11 (1)a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) gegenüber der Bundesnetzagentur nachweisen müssen, beginnt nun eine spannende Phase.
Zum einen sollten, nach 3 Jahren der Erstzertifizierung, in den kommenden Wochen und Monaten die Re-Zertifizierungsaudits vor der Türe stehen und zum anderen wird die Umsetzung der Anforderungen aus der neuen ISO/IEC 27019:2017 überprüft. Zu beachten ist, dass diese neuen Anforderungen auch im Falle eines Überwachungsaudits ab dem 01.01.2021 nachzuweisen sind.
In dieser Folge unseres Podcasts „Der Datenschutztalk“ klärt Stephan Auge, Berater für Managementsysteme bei der migosens“ mit Franz Obermayer von der Complimant AG in Kirchweidach welche Stolperfallen aber auch welche Chancen sich aus der neuen ISO27019 ergeben und was bei der Umsetzung zu beachten ist.
Lesen Sie hierzu auch unseren Blogartikel zur „neuen“ ISO 27019.
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In dieser sehr praxisnahen Folge spricht Heiko Gossen mit Robin Desens von der Firma HPP | Strategie- und Marketingberatung über die Vorgehensweise bei der Umsetzung des Verarbeitungsverzeichnisses in einem größeren Unternehmen. So kann das Verarbeitungsverzeichnis große Teile der Rechenschaftspflichten, die Unternehmen im Datenschutz haben, abbilden. Gut umgesetzt bietet es außerdem viele Mehrwerte im Unternehmen. Die beiden gehen auf die Wichtigkeit ein, die eine zielgruppengerechte Ansprache für die Datenschutz-Akzeptanz im Unternehmen hat.
Die Ausführungen schließen an den Vortrag bei der Dafta 2019 an, den migosens und HPP gehalten haben.
Zusätzliche Leseempfehlung: Das Verarbeitungsverzeichnis – Anlage und regelmäßige Aktualisierung und DS-GVO Überblick: Die 7 wichtigsten Workstreams für eine intelligente Umsetzung im Unternehmen
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Otfried Büttner, Datenschutzbeauftragter der NATIONAL-BANK Aktiengesellschaft und Markus Zechel tauschen sich über das Thema der Videoüberwachung aus.
Otfried Büttner gibt uns einen Einblick in seine Tätigkeit als DSB einer Bank und den Anforderungen, die sich in seiner betrieblichen Praxis zu dem Thema ergeben.
Lesen Sie auch unseren Blogartikel zum 45-jährigen Geburtstag des Videorekorders – Von der Unterhaltungselektronik zum Überwachungsmedium?
Haben Sie Themenwünsche, Anregungen oder Feedback? Lassen Sie uns dies gerne wissen: [email protected]
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Der Countdown läuft. Für Betreiber von Energieanlagen, die als kritische Infrastrukturen gelten, hat das letzte Jahr für die Umsetzung aller Anforderungen des IT-Sicherheitskatalogs begonnen. Konkret bedeutet dies, dass die durch die Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung) als kritische Infrastruktur festgelegten und einem Energieversorgungsnetz angeschlossenen Betreiber die Anforderungen des IT-Sicherheitskatalogs gemäß §11 (1b) EnWG umzusetzen haben.
Im heutigen Datenschutz Talk begrüßen wir unseren Kollegen Stephan Auge, Consultant Informationssicherheit bei der migosens. Zusammen mit Heiko Gossen klärt Stephan Auge über die konkreten Umsetzungsanforderungen und Ziele bezüglich der Umsetzung des IT-Sicherheitskataloges auf. Darüber hinaus stellen sie dar, woher die Anforderungen aus dem IT-Sicherheitskatalog kommen und gehen näher auf das Zusammenspiel des IT-Sicherheitsgesetztes und der BSI-Kritis-Verordnung ein.
Einen ersten Überblick über das Thema gibt auch der dazu passende Blogbeitrag.
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Im heutigen Datenschutz Talk begrüßen wir Rebekka Weiß vom Bitkom e.V.
Das anstehende Urteil des EuGH zu den sogenannte Standardvertragsklauseln (Standard Contract Clauses – SCC) im Fall Max Schrems II könnte Unternehmen, die viele Partner in Drittstaaten einsetzen, vor Herausforderungen stellen.
Im Gespräch mit Rebekka Weiß klären Heiko Gossen und Markus Zechel den aktuellen Stand und besprechen die möglichen Auswirkungen. Dabei besprechen die drei auch die von der EU Kommission angekündigten Überarbeitungen und Erweiterungen der Verträge, vorallem mit Blick auf die zu erwartenden Processor-2-Processor-Klauseln. Auch über die Konsequenzen für Unternehmen mit Blick auf den Brexit sowie die Bedeutung des Privacy Shields werden besprochen.
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