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Prof. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für Datenschutz und Vorsitzender des Arbeitskreises KI der Datenschutzkonferenz (DSK), erklärt, warum die DSGVO weiterhin die zentrale Rechtsgrundlage für KI-Anwendungen bleibt – und wie die neue EU-KI-Verordnung diese ergänzt, ohne sie zu ersetzen. Besonders wichtig: Wann braucht man eine Einwilligung, einen Vertrag oder ein berechtigtes Interesse, um KI-Systeme datenschutzkonform zu nutzen? Mit Ulla Coester, Professor Norbert Pohlmann und Oliver Schonschek.
By Ulla CoesterProf. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für Datenschutz und Vorsitzender des Arbeitskreises KI der Datenschutzkonferenz (DSK), erklärt, warum die DSGVO weiterhin die zentrale Rechtsgrundlage für KI-Anwendungen bleibt – und wie die neue EU-KI-Verordnung diese ergänzt, ohne sie zu ersetzen. Besonders wichtig: Wann braucht man eine Einwilligung, einen Vertrag oder ein berechtigtes Interesse, um KI-Systeme datenschutzkonform zu nutzen? Mit Ulla Coester, Professor Norbert Pohlmann und Oliver Schonschek.