Prof. Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für Datenschutz und Vorsitzender des Arbeitskreises KI der Datenschutzkonferenz (DSK), erklärt, warum die DSGVO weiterhin die zentrale Rechtsgrundlage für KI-Anwendungen bleibt – und wie die neue EU-KI-Verordnung diese ergänzt, ohne sie zu ersetzen. Besonders wichtig: Wann braucht man eine Einwilligung, einen Vertrag oder ein berechtigtes Interesse, um KI-Systeme datenschutzkonform zu nutzen? Mit Ulla Coester, Professor Norbert Pohlmann und Oliver Schonschek.