Die Personalkostenquote ist die Diva unter den BWL-Kennziffern: zieht alle Augen auf sich, entzieht sich allgemeingültigen Orientierungswerten und ist gleichzeitig von breit ausstrahlender Relevanz. Denn Personalkosten erzeugen in der Mehrbehandlerpraxis den mit Abstand größten Fixkostenblock. Insofern ist ein Faktor für gesundes Praxiswachstum eine gut durchdachte, belastbare Personalkostenplanung.
In dieser Folge geben Maike Klapdor und Controlling-Experte Thomas Brinkmöller einen Überblick und konkrete Hinweise rund um die Personalkostenquote. Sie räumen auf mit fragwürdigen Benchmarks und erläutern, wie sich die Personalkostensteuerung mit differenzierter Herangehensweise handhaben lässt. Dabei sprechen die beiden über die Steuerung mit teambezogenen Personalkostenquoten (Ärzt*innen/Prophylaxe) und erläutern Aufbau und Nutzen von Stundenlohnanalysen für das nicht-zahnärztliche Team.
Es erwartet Euch eine Expedition in das dichte Feld von Zahlen, Kultur und Prinzipien.
Jetzt reinhören und den Blick auf die Thematik Personalkosten schärfen.
In der Podcast-Folge geht es Schlag auf Schlag, deshalb zur Klarstellung noch drei wichtige Hinweise:
Wenn wir von Personalkostenquote reden, sind darin immer die Arbeitgeber-Nebenkosten eingerechnetWenn von Umsatzprovision gesprochen wird, handelt es sich um das Bruttogehalt. Die Nebenkosten (in Form von üblichem Sozialaufwand und Umsatzprovisionen für Urlaub und sonstige Abwesenheiten) kommen dann noch hinzu. Diese können (je nach Relation von Anwesenheit und Abwesenheit) bei Provisionsgehältern erheblich sein. Deshalb kann bei einer Umsatzprovision von 25 Prozent die Personalkostenquote zum Beispiel bei 38 Prozent liegen (kein Einzelfall). Die Bezugsgröße von Stundenlohnanalysen im nicht-zahnärztlichen Team ist das Bruttogehalt incl. aller eventuellen Sonderzahlungen (Kita-Beiträge, Fahrtkostenzuschuss, Urlaubsgeld etc), also ohne Arbeitgeber-Nebenkosten.Zu der angesprochenen Folge zum Thema "Umsatzbeteiligung" des Podcasts Mund auf! geht es hier entlang.
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