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Der deutsche Bundespräsident auf dem Feldherrnhügel | Von Wolfgang Effenberger


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Ein Standpunkt von Wolfgang Effenberger.
Am 27. April 2022 setzte der deutsche Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seine Besuche an der „NATO-Ostflanke“ – Lettland, Litauen und Polen – mit einer Visite in der Slowakei fort. Zusammen mit der slowakischen Präsidentin Zuzana Caputova wurden die seit Mitte März 2022 an die slowakisch-ukrainische Grenze verlegten deutschen Patriot-Staffeln inspiziert. Steinmeier betonte, man dürfe die Ukraine in diesen schwierigen Zeiten nicht allein lassen, und versprach Hilfe: „humanitär, finanziell und auch militärisch."(1) Daran habe auch seine Ausladung für einen Besuch beim ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyi nichts geändert. Den Kreml warnte er, die Verteidigungsbereitschaft der NATO nicht zu unterschätzen: „Unsere Demokratien sind stark und wehrhaft“ und bereit und in der Lage, „jeden Zentimeter des Bündnisgebietes zu verteidigen - und das gemeinsam."(2)
Als nächstes Besuchsziel Steinmeiers ist Rumänien vorgesehen.
Nach seiner Wiederwahl am 13. Februar 2022 hatte Steinmeier gemäß Artikel 56 GG vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid geleistet:
„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ (Also hoffentlich auch gegen die über 2 Millionen Russlanddeutschen.)
In seiner anschließenden Rede versprach er, Verantwortung für alle Menschen zu übernehmen, die in unserem Lande leben. Dabei werde er überparteilich sein, aber nicht neutral, wenn es um die Sache der Demokratie geht. „Wer für Demokratie streitet, der hat mich auf seiner Seite. Wer sie angreift, wird mich als Gegner haben“, so Steinmeier. Er verwies darauf, dass die Menschen in der Ukraine ein Recht auf ein Leben ohne Angst und Bedrohung, auf Selbstbestimmung und Souveränität haben. Haben die Menschen in Serbien, in Afghanistan, im Irak, in Libyen und Syrien nicht auch dieses Recht? Zu den Grundrechten des Völkerrechts gehört das Selbstbestimmungsrecht. Es besagt, dass ein Volk oder eine Nation das Recht hat, frei über seinen politischen Status, seine Staats- und Regierungsform und seine wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung zu entscheiden. Dieses Selbstbestimmungsrecht ermöglicht es einem Volk oder einer Nation, sich in freier Willensentscheidung einem anderen Staat anzuschließen.(3) Das wird aber den über 2 Millionen Bewohnern der Krim vom Westen nicht zugestanden, dabei haben 13 Länder in Europa eine noch geringere Bevölkerungszahl(4).
Weiter versicherte Steinmeier, dass Deutschland an der Seite der Esten, der Letten und Litauer steht, und versprach Polen, Slowaken und Rumänen und allen Bündnis-Partnern: „Sie können sich auf uns verlassen. Deutschland ist Teil der Nato und der Europäischen Union. Ohne sie würden wir Deutsche heute nicht in Einheit und Freiheit leben“. Hier unterschlug Steinmeier die Tatsache, dass am 10. Februar 1990 Bundeskanzler Helmut Kohl bei seinem Besuch in Moskau die prinzipielle Zustimmung des sowjetischen Präsidenten Michail Gorbatschow zur Wiedervereinigung Deutschlands erhielt.(5) Ohne diese Zustimmung hätte es keine deutsche Einheit gegeben.
Obwohl Steinmeier in seiner Rede durchaus zum Ausdruck brachte, dass Deutschland sich „inmitten der Gefahr eines militärischen Konflikts, eines Krieges in Osteuropa,“ befindet, verzichtete er auf einen ernstzunehmenden Aufruf zur diplomatischen Lösung des Konflikts und eine Mahnung zur Friedenspflicht und machte Russland für den Konflikt allein verantwortlich: „Wir suchen nicht die Konfrontation nach außen. Das ist die gleichlautende Botschaft aus Washington, Paris und Berlin in diesen Tagen: Wir wollen friedliche Nachbarschaft im gegenseitigen Respekt“. Es folgte der Appell an Präsident Putin:


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