Während es für Zuwanderer aus dem Süden immer noch schwer ist, in Deutschland Fuß zu fassen, rollt der Bund Flüchtlingen aus der Ukraine den roten Teppich aus.
Ein Standpunkt von Walter van Rossum.
Alle Flüchtlinge sind vor dem Gesetz gleich, aber manche sind eben gleicher. Deutschland hat jetzt neue Lieblingsflüchtlinge, die eine Sonderbehandlung erhalten. Wenn schon Flucht, dann empfiehlt es sich heutzutage, Ukrainer zu sein. Kommt jemand dagegen aus dem Jemen, Afghanistan oder Mali — auch keine paradiesischen Gegenden —, erwartet ihn mitunter ein rauher Umgangston. 10 Milliarden Euro im Jahr sind dem Bund die Neuankömmlinge wert, diese flüchten quasi in ein perfektes Sozialsystem hinein. Der Begriff „Rassismus“ ist für diese Ungleichbehandlung nicht ganz zutreffend. Vielmehr handelt es sich um eine politisch motivierte Entscheidung. Früher kümmerte sich Deutschland gnädig um Menschen aus Ländern, aus denen ohne die Katastrophenpolitik des Westens gar niemand hätte flüchten müssen — heute ist die Vorzugsbehandlung für Ukrainer ein Schachzug im Krieg gegen den Erzfeind Russland.
Man könnte fast zynisch werden: Nie war Flucht komfortabler als heute — allerdings nur, wenn man einen ukrainischen Pass hat. Breite Fluchtwege aller Art sind planiert, ab der ukrainischen Grenze reisen die Flüchtenden kostenlos mit der Bahn beispielsweise nach Deutschland. Von da aus erhalten sie dann Gratistickets für eine eventuelle Weiterreise innerhalb Europas. Ein Visum wird derzeit nicht verlangt (1). Dann fehlt nur noch eine rein formale Registrierung als Flüchtling. Der Pass genügt und schon hat man Anspruch auf diverse Sozialleistungen und auf medizinische Versorgung.
Bis zu diesem Punkt ähnelt das Verfahren dem von Asylbewerbern aus anderen Ländern — nur bei den Einreisebedingungen dürfte die Sache etwas anders liegen. Ukrainer, die gedenken länger in Deutschland zu bleiben, sollten einen Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz beantragen. Der wird ihnen in der Regel umstandslos erteilt. Damit hat der ukrainische Flüchtling erhebliche Ansprüche automatisch erworben: Arbeitserlaubnis, bessere Sozialleistungen, eine reguläre Krankenversicherung sowie Familiennachzug werden problemlos eingeräumt.
Vom 24. Februar bis zum 3. Oktober 2022 wurden etwas mehr als eine Million Flüchtlinge aus der Ukraine im Ausländerzentralregister registriert. Davon haben knapp 550.000 einen Aufenthaltstitel erhalten (2). Wie viele unregistrierte Ukrainer sich darüber hinaus momentan in der Bundesrepublik aufhalten, darüber gibt es keine offiziellen Angaben.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages rechnet mit jährlichen Ausgaben von circa 10.000 Euro pro Flüchtling (3). Das wären dann etwa 10 Milliarden Euro im Jahr — allein zur Existenzsicherung der ukrainischen Flüchtlinge.
Darin sind eine Reihe von enormen Folgekosten noch nicht enthalten — etwa die medizinische Versorgung, deren Kosten in der Regel bei Weitem nicht von den Beiträgen für die Krankenversicherung getragen werden; die Einrichtung von Sprachkursen und Zehntausende neu einzustellende Lehrer, wenn der bislang kalkulierte Bedarf um hunderttausende Kinder erweitert wird, die überdies mehrheitlich vermutlich nicht ohne Weiteres in den normalen Schulbetrieb eingliedert werden können. Die Rentenkassen müssten mit neuen erheblichen Ansprüchen rechnen. Die Serie der Folgekosten ließe sich lange fortführen. Doch ich will es unmissverständlich sagen: Menschen zu helfen, die unverschuldet in höchste Not geraten sind und sich vor einem Krieg in Sicherheit bringen müssen, halte ich für eine großartige Tat, die ich unbedingt unterstütze.
Beinahe hätte ich mich zu dem Wort „humanitär“ verstiegen. Doch leider bedeutet die Erwähnung des Humanitären im gängigen Sprachgebrauch, dass man sich umgehend nach einem Luftschutzbunker umsehen sollte.