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Kinder sind online, oft lange bevor sie mitreden können. David Geßner und Rechtsanwalt Cedric Wolf sprechen über die Persönlichkeitsrechte von Kindern und Jugendlichen: vom BGH-Fall Helene Fischer bis zu der Frage, was Eltern und Jugendliche tun können, wenn Bilder ohne Einwilligung im Netz landen.
Darum geht es00:00 Intro
00:25 Begrüßung und Anlass
02:28 BGH: Helene Fischer gegen den Fotografen
19:18 Collien Fernandes und der Schutz ihrer Tochter
30:08 Straßeninterviews, Influencer, Familiencontent
34:35 Einsichtsfähigkeit, Eltern als Verletzer, Familiengericht
42:24 Was Eltern und Jugendliche tun können
45:59 Medienkompetenz und Abschluss
Gessner Legal – Die Medienkanzlei
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Der Fall Collien Fernandes hat das Thema Deepfakes und digitale Gewalt in Deutschland in den Fokus gerückt. In dieser Folge analysieren David Gessner gemeinsam mit Wissenschaftlichem Mitarbeiter Felix Schimmel die aktuelle Rechtslage und zeigen, wo die größten Probleme in der Praxis liegen.
Darum geht es in dieser Folge:
Mehr zum Thema Musikabmahnungen auf Social Media:
Passende Podcast-Episode zum Thema Musikrecht auf Spotify:
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Weitere Folgen von DER MEDIENANWALT zu Urheberrecht, Medienrecht und Persönlichkeitsrecht finden Sie auf allen gängigen Podcast-Plattformen sowie auf:
Die Inhalte dieser Folge dienen der allgemeinen rechtlichen Information und stellen keine Individualrechtsberatung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an unsere Kanzlei.
In der aktuellen Folge von DER MEDIENANWALT widmen wir uns einem Thema, das viele Unternehmen, Agenturen und Influencer betrifft: der rechtssicheren Musiknutzung auf Social-Media-Plattformen wie TikTok, Instagram & Co.
Musik ist ein zentraler Bestandteil von Social-Media-Inhalten – sie schafft Emotionen, sorgt für Reichweite und kann Beiträge viral gehen lassen. Doch welche Regeln gelten eigentlich, wenn Sie Musik in Ihren Beiträgen verwenden? Gemeinsam mit meinem wissenschaftlichen Mitarbeiter Felix Schimmel erläutere ich die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, Fallstricke und Lösungsansätze:
🔍 Was bedeutet Musiknutzung auf Social Media?
💼 Private vs. gewerbliche Nutzung:
⚖️ Abmahnungen vermeiden:
👥 Speziell für Agenturen:
Mit praxisnahen Beispielen und verständlichen Erklärungen geben wir Ihnen das nötige Wissen an die Hand, um Ihre Social-Media-Inhalte rechtssicher zu gestalten. Ob als Unternehmer:in, Influencer:in oder Agentur – diese Folge liefert wertvolle Einblicke in ein komplexes, aber unverzichtbares Thema.
Wenn Ihnen die Folge gefällt, freuen wir uns über eine Weiterempfehlung, ein Abonnement des Podcasts und Ihre Rückmeldung auf Social Media. Weitere Einblicke ins Medienrecht erhalten Sie auf unseren Kanälen:
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In Folge 13 meines Podcasts "Der Medienanwalt" widme ich mich einer spannenden und juristisch hochrelevanten Thematik: dem sogenannten Recht zum Gegenschlag im öffentlichen Meinungsstreit. Wo endet freie Meinungsäußerung, und wo beginnen Beleidigung, Schmähkritik oder sogar strafbare Nötigung?
Wir werfen einen Blick auf einen aktuellen Fall und sprechen darüber, wann scharfe Kritik zulässig ist und wann rechtliche Konsequenzen drohen. Dabei klären wir, warum persönliche Angriffe, die nur auf Herabwürdigung abzielen, rechtlich nicht geschützt sind, und wie Gerichte zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten abwägen.
Im Fokus steht die Frage, wie weit das sogenannte Recht zum Gegenschlag geht – gerade in hitzigen politischen und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen.
Hört rein und erfahrt, wie das Recht die Balance zwischen freier Meinungsäußerung und persönlicher Ehre schützt. Wenn euch die Folge gefällt, teilt sie mit euren Freunden, folgt meinem Podcast und diskutiert mit uns auf Social Media. Auf YouTube, TikTok, Instagram, LinkedIn und Twitter findet ihr noch mehr spannende Einblicke in die Welt des Medienrechts.
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In Folge 12 meines Podcasts "Der Medienanwalt" spreche ich mit meiner Rechtsanwaltskollegin und Fachanwältin für Medien- und Urheberrecht, Nadine Mannshardt, über die Veröffentlichung privater Sprachnachrichten auf TikTok.
Das Thema gewinnt zunehmend an Brisanz, insbesondere im Kontext von Influencern und Content Creators, die solche Inhalte verbreiten. Dabei ist die Veröffentlichung privater Sprachnachrichten nicht nur moralisch bedenklich, sondern auch rechtlich bedeutend.
Die jungen Frauen haben sich offenbar aus Rache oder auch nur, um ihre Ex-Freunde zu verhöhnen, dazu hinreißen lassen, derartige private Sprachnachrichten bei TikTok zu verbreiten. Die Videos gehen schnell viral. Auf der einen Seite finden die Videos eine große Zustimmung, insbesondere bei Frauen, die ähnliche negative Erfahrungen mit Männern gemacht haben. Auf der anderen Seite gibt es die Verfechter des Persönlichkeitsrechts, die es verwerflich finden, dass private Sprachnachrichten an die Öffentlichkeit getragen werden.
In vielen Fällen wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt sein, da die Autoren der Sprachnachrichten in ihrem Recht am eigenen Wort verletzt werden. Zwar bedarf es zunächst einer Identifizierbarkeit, welche jedoch in vielen Fällen anzunehmen sein wird, auch wenn die Namen der Jungs und Männer nicht genannt werden.
Viel Spaß beim Zuhören! Wenn euch der Podcast gefällt, dann teilt, folgt, liked und kommentiert sehr gern.
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In Folge 11 meines Podcasts "Der Medienanwalt", spreche ich über das Thema: ,,Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch IRL (In Real Life) Streaming". IRL Streaming, also das Live-Übertragen von alltäglichen Aktivitäten ins Internet, erfreut sich wachsender Beliebtheit. Doch die Grenzen zwischen Kommunikationsfreiheiten, öffentlichem Informationsinteresse vs. Persönlichkeitsrecht verschwimmen zunehmend, was zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt. Nicht jedem ist dabei klar, was eigentlich erlaubt ist und was nicht. Anhand von eigenen Fallbeispielen, wie dem des Streamers Montana Black oder eines Livestreamers auf einem Jahrmarkt, erörtere ich die juristischen Auseinandersetzungen und die entscheidenden Urteile.
👉 Warum ist dieses Thema jetzt so brisant?
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👉Warum sie richtig ist
👉 Was war passiert?
👉 Was wurde entschieden?
Das OLG Hamburg entschied, dass der Bewertete die Löschung der Bewertung verlangen kann, wenn der Portalbetreiber den Bewerter ihm gegenüber nicht so individualisiert, dass er das Vorliegen eines geschäftlichen Kontaktes überprüfen kann. Das gilt auch dann, wenn der Portalbetreiber einwendet, aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen diese Individualisierung nicht vornehmen zu dürfen. Bislang war der Anonymitätsschutz der Bewertenden verbrieft. Interessen der bewerteten Unternehmen, welche existenziell durch anonyme negative Bewertungen betroffen waren, wurden weiterhin unzureichend berücksichtigt. Datenschutz war wichtiger als das Unternehmenspersönlichkeitsrecht, ohne die weitreichenden Folgen für Unternehmen zu beachten.
Datenschutz schützt anonyme Bewertende nicht mehr grenzenlos.
Hört rein in Folge 10 meines Podcasts, teilt und liked. 🙌
Inhaltsübersicht:
01:00 - Was war passiert?
02:40 - Worum ging es in der Entscheidung?
03:08 - Welche Konsequenzen hatte die bisherige Rechtsprechung?
07:30 - Bewertung der Entscheidung
19:57 - Wie geht es weiter?
23:27 - Stimmen zum aktuellen Beschluss
32:14 - Verabschiedung
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Prof. Homolka ist Opfer einer medialen Hetzkampagne, initiiert von der WELT (Axel Springer) und dem Zentralrat der Juden in Deutschland geworden. Es ist das erste Mal, dass wir mit einem Mandanten, welcher Opfer einer bundesweiten Medienkampagne wurde, öffentlich über den Fall sprechen.
Da die Medien jedoch insgesamt sehr einseitig berichtet haben, möchten wir mit dieser Folge etwas Licht ins Dunkle bringen und aufzeigen, welche Interessen hinter der Hetzjagd gegen Homolka stehen. Wir sprechen über massive Persönlichkeitsrechtsverletzungen sowie außergerichtliche und gerichtliche Erfolge, welche ich gemeinsam mit meinem Kanzleikollegen Marvin Schumacher, welcher zahlreiche Verfahren erfolgreich betreute, erzielen konnte.
Gleichzeitig sprechen wir darüber, dass Persönlichkeitsrechtsverletzungen der Medien in Deutschland noch viel zu harmlos sanktioniert werden und gerichtliche Erfolge nichts daran ändern, dass der Ruf einer Person nachhaltig beschädigt wird.
Inhaltsübersicht:
00:50 - Vorstellung des Gastes: Rabbiner Prof. Homolka
03:30 - Beginn der Medienkampagne
05:06 - Prüfungsauftrag des Zentralrats der Juden
09:00 - Schnelle Erfolge
10:20 - Kampagnenjournalismus in Deutschland
10:50 - Rolle des Zentralrats der Juden
13:25 - Executive Summary
16:00 - Strafrechtskanzlei Gercke Wollschläger
19:00 - Zwischenbericht der Executive Summary
22:00 - Gutachten: Keine Verfehlungen am Abraham Geiger Kolleg
26:30 - Rechtliches Nullum: Keine strafrechtliche Relevanz
28:55 - Mangelnde Sorgfaltspflicht der Presse und Gesamtschau
31:48 - Verabschiedung
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