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By Der Medienanwalt - Rechtspodcast zu den Themen Medien, Marken, Werbung und Sport
The podcast currently has 12 episodes available.
In Folge 12 meines Podcasts "Der Medienanwalt" spreche ich mit meiner Rechtsanwaltskollegin und Fachanwältin für Medien- und Urheberrecht, Nadine Mannshardt, über die Veröffentlichung privater Sprachnachrichten auf TikTok.
Das Thema gewinnt zunehmend an Brisanz, insbesondere im Kontext von Influencern und Content Creators, die solche Inhalte verbreiten. Dabei ist die Veröffentlichung privater Sprachnachrichten nicht nur moralisch bedenklich, sondern auch rechtlich bedeutend.
Die jungen Frauen haben sich offenbar aus Rache oder auch nur, um ihre Ex-Freunde zu verhöhnen, dazu hinreißen lassen, derartige private Sprachnachrichten bei TikTok zu verbreiten. Die Videos gehen schnell viral. Auf der einen Seite finden die Videos eine große Zustimmung, insbesondere bei Frauen, die ähnliche negative Erfahrungen mit Männern gemacht haben. Auf der anderen Seite gibt es die Verfechter des Persönlichkeitsrechts, die es verwerflich finden, dass private Sprachnachrichten an die Öffentlichkeit getragen werden.
In vielen Fällen wird das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt sein, da die Autoren der Sprachnachrichten in ihrem Recht am eigenen Wort verletzt werden. Zwar bedarf es zunächst einer Identifizierbarkeit, welche jedoch in vielen Fällen anzunehmen sein wird, auch wenn die Namen der Jungs und Männer nicht genannt werden.
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In Folge 11 meines Podcasts "Der Medienanwalt", spreche ich über das Thema: ,,Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch IRL (In Real Life) Streaming". IRL Streaming, also das Live-Übertragen von alltäglichen Aktivitäten ins Internet, erfreut sich wachsender Beliebtheit. Doch die Grenzen zwischen Kommunikationsfreiheiten, öffentlichem Informationsinteresse vs. Persönlichkeitsrecht verschwimmen zunehmend, was zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt. Nicht jedem ist dabei klar, was eigentlich erlaubt ist und was nicht. Anhand von eigenen Fallbeispielen, wie dem des Streamers Montana Black oder eines Livestreamers auf einem Jahrmarkt, erörtere ich die juristischen Auseinandersetzungen und die entscheidenden Urteile.
👉 Warum ist dieses Thema jetzt so brisant?
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👉Warum sie richtig ist
👉 Was war passiert?
👉 Was wurde entschieden?
Das OLG Hamburg entschied, dass der Bewertete die Löschung der Bewertung verlangen kann, wenn der Portalbetreiber den Bewerter ihm gegenüber nicht so individualisiert, dass er das Vorliegen eines geschäftlichen Kontaktes überprüfen kann. Das gilt auch dann, wenn der Portalbetreiber einwendet, aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen diese Individualisierung nicht vornehmen zu dürfen. Bislang war der Anonymitätsschutz der Bewertenden verbrieft. Interessen der bewerteten Unternehmen, welche existenziell durch anonyme negative Bewertungen betroffen waren, wurden weiterhin unzureichend berücksichtigt. Datenschutz war wichtiger als das Unternehmenspersönlichkeitsrecht, ohne die weitreichenden Folgen für Unternehmen zu beachten.
Datenschutz schützt anonyme Bewertende nicht mehr grenzenlos.
Hört rein in Folge 10 meines Podcasts, teilt und liked. 🙌
Inhaltsübersicht:
01:00 - Was war passiert?
02:40 - Worum ging es in der Entscheidung?
03:08 - Welche Konsequenzen hatte die bisherige Rechtsprechung?
07:30 - Bewertung der Entscheidung
19:57 - Wie geht es weiter?
23:27 - Stimmen zum aktuellen Beschluss
32:14 - Verabschiedung
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Prof. Homolka ist Opfer einer medialen Hetzkampagne, initiiert von der WELT (Axel Springer) und dem Zentralrat der Juden in Deutschland geworden. Es ist das erste Mal, dass wir mit einem Mandanten, welcher Opfer einer bundesweiten Medienkampagne wurde, öffentlich über den Fall sprechen.
Da die Medien jedoch insgesamt sehr einseitig berichtet haben, möchten wir mit dieser Folge etwas Licht ins Dunkle bringen und aufzeigen, welche Interessen hinter der Hetzjagd gegen Homolka stehen. Wir sprechen über massive Persönlichkeitsrechtsverletzungen sowie außergerichtliche und gerichtliche Erfolge, welche ich gemeinsam mit meinem Kanzleikollegen Marvin Schumacher, welcher zahlreiche Verfahren erfolgreich betreute, erzielen konnte.
Gleichzeitig sprechen wir darüber, dass Persönlichkeitsrechtsverletzungen der Medien in Deutschland noch viel zu harmlos sanktioniert werden und gerichtliche Erfolge nichts daran ändern, dass der Ruf einer Person nachhaltig beschädigt wird.
Inhaltsübersicht:
00:50 - Vorstellung des Gastes: Rabbiner Prof. Homolka
03:30 - Beginn der Medienkampagne
05:06 - Prüfungsauftrag des Zentralrats der Juden
09:00 - Schnelle Erfolge
10:20 - Kampagnenjournalismus in Deutschland
10:50 - Rolle des Zentralrats der Juden
13:25 - Executive Summary
16:00 - Strafrechtskanzlei Gercke Wollschläger
19:00 - Zwischenbericht der Executive Summary
22:00 - Gutachten: Keine Verfehlungen am Abraham Geiger Kolleg
26:30 - Rechtliches Nullum: Keine strafrechtliche Relevanz
28:55 - Mangelnde Sorgfaltspflicht der Presse und Gesamtschau
31:48 - Verabschiedung
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Wir sprechen über einen Erfolg unseres Medienrechtsteams gegen den Twitch-Account des bekannten YouTubers und Streamers „MontanaBlack“.
Der insbesondere bei jüngeren Zuschauern bekannte YouTuber und Twitch-Streamer „Montana-Black“ produzierte Ende Oktober 2022 im Wildpark Schwarze Berge in Hamburg einen Live-Stream, in welchem unsere Mandantin und ihr noch minderjähriges Kind unzensiert zu sehen waren, ohne dass eine entsprechende Einwilligung vorlag.
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Als Vorstand der Kick Media AG ist er auch heute noch eine feste Größe im deutschen Showgeschäft. Mit der Pool Position GmbH als Tochtergesellschaft der Kick Media AG verantwortet Elbertzhagen u.a. auch das größte Unternehmen für Künstlermanagement in Deutschland.
So betreut Pool Position Künstler*innen wie Sarah Engels oder Mousse T. und Moderatoren und Moderatorinnen wie Barbara Schöneberger, Michele Hunziger, Sandra Maischberger, Sonya Kraus, Laura Karasek, Ruth Moschner oder Marco Schreyl.
In Folge 6 sprechen wir über verschiedene Bereiche des Medienbusiness wie Musik, Musikrecht und Künstlermanagement, Influencer und rechtliche Fallstricke sowie Presserecht.
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Wenn ihr mehr über die Kick Media AG und Alexander Elbertzhagen erfahren wollt, dann schaut hier nach
https://www.kick-media.de/
Hier findet ihr Informationen zur Pool Position GmbH
https://www.pool-position.net/
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Es gehört dabei zu den wichtigsten zu schützenden Rechtsgütern. Aber nicht nur natürlichen Privatpersonen steht ein solcher Schutz zu. Auch Unternehmen oder Verstorbene unterfallen dem Schutz des Persönlichkeitsrechts.
Erfahrt in meiner neuen Podcast-Folge mehr über die verschiedenen Elemente und Ausprägungen wie beispielweise das Recht am eigenen Namen oder Bild, den Ehrenschutz, das Unternehmenspersönlichkeitsrecht oder auch welche Ansprüche und Schutzrechte dem Einzelnen bei einer Persönlichkeitsrechtsverletzung zustehen.
Mehr Beiträge zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht:
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Erfahrt, wie eine große Plattenfirma wie Sony Music aufgebaut ist, welche Labels es gibt und welche Vertragskonstellationen für euch die richtigen sind. Patrick gibt uns interessante Insights, welche insbesondere junge Künstler*innen für sich nutzbar machen können.
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