"Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt werden", sagt der Artikel 3 des Grundgesetzes. Für Homosexuelle galt das lange Zeit nicht. Nach § 175 wurden sie seit 1871 wegen ihrer sexuellen Orientierung bestraft. Erst heute vor 25 Jahren wurde diese Regelung aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Autor: Ariane Hoffmann.