Das liechtensteinische Gewerbe hat 2016 im regionalen Wettbewerb mit
Unternehmen aus der Schweiz «gleich lange Spiesse» gefordert. Während
Waren durch den Zollvertrag mit der Schweiz ungehindert die Grenze
passieren können, führt ein komplexes Regelungsgeflecht dazu, dass
grenzüberschreitende Dienstleistungen nur noch eingeschränkt möglich
sind und hohen administrativen Aufwand verursachen. Obwohl die Politik
auf beiden Seiten des Rheins die aufgebauten Hürden – wenn möglich –
wieder abbauen möchte, ist dies bis anhin nicht geschehen. Die Schweiz
stellt sich auf den Standpunkt, dass weitergehende Sonderregelungen –
wie sie bereits mit Liechtenstein bestehen – aufgrund der bilateralen Regelungen zwischen ihr und der Europäischen Union (EU) nicht möglich sind.
Eine Rechtsanalyse zeigt in dieser Studie auf, dass Liechtenstein durchaus
stichhaltige Argumente anführen kann, um die Angelegenheit mit der
Schweiz noch einmal aufzunehmen. Voraussetzung dazu ist der beidseitige politische Wille, den ursprünglich offenen Markt für Dienstleistungen zwischen
Liechtenstein und der Schweiz durch eine Anpassung des bilateralen
Rahmenvertrags wiederherzustellen.