Am 30. Oktober hat der Oberste Gerichtshof Finnlands den richtungsweisenden Fall der finnischen Parlamentsabgeordneten Dr. Päivi Räsänen und des Bischofs Juhana Pohjola verhandelt. Beide standen wegen angeblicher “Hassrede” vor Gericht, nachdem sie ihre christlichen Überzeugungen öffentlich geäußert hatten. Der Fall ging auf einen Tweet aus dem Jahr 2019 zurück, in dem Räsänen ein Bibelzitat veröffentlicht hatte. Nachdem sowohl das Bezirksgericht Helsinki im Jahr 2022 als auch das Berufungsgericht 2023 die Angeklagten einstimmig freigesprochen hatten, gelangte der Fall schließlich vor den höchsten Gerichtshof des Landes.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs sollte nicht nur über das Schicksal der beiden Angeklagten bestimmen, sondern auch einen bedeutenden Präzedenzfall für die Meinungs- und Religionsfreiheit in Finnland und darüber hinaus schaffen.
Räsänen, die frühere finnische Innenministerin, war wegen zweier mutmaßlicher Straftaten angeklagt worden, da sie ihre christlichen Überzeugungen zu Ehe und Sexualität öffentlich vertreten hatte – einmal in dem besagten Tweet von 2019 und einmal in einer bereits 2004 erschienenen Broschüre, die von Bischof Pohjola veröffentlicht worden war. Beide Fälle wurden unter dem Tatbestand der “Volksverhetzung gegen Minderheiten” verfolgt. Dieser Straftatbestand fällt in Finnland unter das Kapitel “Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit” im Strafgesetzbuch.
Im Falle einer Verurteilung hätten Räsänen und Pohjola Geldstrafen in Höhe mehrerer Tausend Euro sowie die Zensur des Tweets und der Kirchenbroschüre gedroht, in denen traditionelle christliche Lehren dargestellt wurden.
Ein Urteil wird frühestens Anfang 2026 erwartet.
Jo Hoffmann spricht in diesem Video mit Sofia Hörder und Dr. Felix Böllmann, die für ADF International diesen Fall beobachtet haben.
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