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Der Rechtsstaat und das Grundgesetz werden entsorgt | Von Markus Fiedler


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Ein Standpunkt von Markus Fiedler.
Wir erleben heute, wie das Grundgesetz nach und nach geschliffen wird. Ein Grundrecht nach dem anderen fällt den Maßnahmen der Zero-Covid-Sekte zum Opfer und wird abgeschafft. Euphemistisch heißt das dann „Der Artikel x y z wird durch das Gesetz eingeschränkt“. Der Zerstörungs-Enthusiasmus machthungriger Politiker kennt keine Grenzen mehr.
OVG Lüneburg
Manchmal gebieten Richter diesem Treiben Einhalt wegen allzu massiver Grundrechtsverletzungen. Da war zuletzt das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg (Niedersachsen), welches am 16.12.2021 die 2G-Regelung im Einzelhandel kippte. Dann passieren aber unglaubliche Dinge. Der ehemals für Gesundheitsfragen zuständige 13. Senat wird nämlich zukünftig um einen Richter ergänzt und mit einer neuen Aufgabe betraut und ein neu geschaffener 14. Senat beschäftigt sich zukünftig mit den Corona-Fällen. Diese Personal-Posse kann natürlich auch eine rein zufällige zeitliche Nähe zum Urteil haben. Glauben Sie an so einen Zufall?
In den Presseverlautbarungen liest man dazu, dass der Senat „umstritten“ sei. Ist das noch neutral formuliert? Auch, dass dem zuständigen vorsitzenden Richter Alexander Weichbrodt bzw. seinem 13. Senat „eigenwillige Entscheidungen“ vom "Rundblick-Politik-Journal für Niedersachsen" vorgeworfen werden, klingt nach einer politischen Berichterstattung und es riecht gewaltig nach Gesinnungsdiktatur und Säuberungen in der niedersächsischen Justiz. Werden hier unbequeme Richter aussortiert, wenn sie allzu sehr am guten alten Grundgesetz hängen?
Dem grundrechtstreuen Leser wird dann aber auch nicht entgangen sein, dass eines der ersten Urteile des neu geschaffenen 14. Senats sich abermals mit unsinnigen und totalitären 2G-Coronaverordnungen des Landes Niedersachsen beschäftigte. Laut Verordnung dürfen nämlich nur „geimpfte“ Sportler Sportanlagen unter freiem Himmel nutzen.
Selbst dem Gläubigsten aus der Corona-Sekte wird aufgefallen sein, dass diese Verordnung grober Unfug ist und nichts mit Infektionsprävention zu tun hat. Und so urteilte auch das Lüneburger Oberverwaltungsgericht. Eine Golfspielerin hatte geklagt und bekam Recht. Sie darf auch ungeimpft und ohne Corona-Test auf den Golfplatz, weil dort aufgrund mangelnder Besucherdichte keine Infektionsgefahr besteht.
Aber alleine dieses Detail aus dem Wust an Verordnungen zeigt, mit welcher Machtbesoffenheit Politiker ans Werk gehen, wenn sie Verordnungen verfassen. Da fallen bei vielen sämtliche Hemmungen, sich am Grundgesetz zu vergreifen. Einige wissen vielleicht noch nicht einmal, was das ist.
Verfügung schlägt Grundgesetz
Für die vergesslichen Leser hier nochmal der Crashkurs für die derzeit gültigen Grundrechtseinschränkungen. Folgende Grundrechte gelten nicht mehr:  Körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Freizügigkeit, Versammlungsfreiheit, Post- und Fernmeldegeheimnis, Unverletzlichkeit der Wohnung.
Und all diese obszönen Freiheitsberaubungen laufen unter dem wohlklingenden Titel „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung […]“. Und das Interessanteste ist, dass das wichtigste Element der Notstandsgesetzgebung namens „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ schon vor Weihnachten 2021 beendet wurde, die Grundrechtseinschränkungen gelten aber überwiegend weiter im Jahr 2022 fort. Wie geht das?
Laut §28a Absatz 8 des Infektionsschutzgesetzes sind beispielsweise „die Untersagung von Veranstaltungen, Ansammlungen, Aufzügen, Versammlungen sowie religiösen oder weltanschaulichen Zusammenkünften“ ausgeschlossen. Seltsamer Weise scheint das in einigen Gemeinden nicht angekommen zu sein. Dort werden sogar gleich vorsorglich zukünftige Montagsspaziergänge verboten. Und zwar auf Basis einer „Allgemeinverfügung“. Hier geht es um die Details im Kleingedruckten. Man darf nämlich die Anzahl der Teilnehmer einer Versammlung laut §28a Infektionsschutzgesetz beschränken. Gibt es zu viele Teilnehmer,
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